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Pflegebonusgesetz beschlossen / Änderungen beim Pflegerettungsschirm und zur Tariforientierung

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Mai 26, 2022

Der Bundestag hat am 19.05.2022 das Pflegebonusgesetz beschlossen: Der Bonus soll unverändert kommen. Außerdem wurde beschlossen, dass Teile des Pflegerettungsschirms zum 30.06.2022 enden. Weiterhin wurden die Regelungen zur Tariforientierung in der Pflege abermals angepasst.


Der Bundestag hat am 19. Mai 2022 in zweiter und dritter Lesung den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz - Drucksache 20/1331) mit den in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) vom 18. Mai 2022 in der Drucksache 20/1909 festgehaltenen Änderungen beschlossen. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Einige wichtige Regelungen zum Pflegerettungsschirm für Pflegeeinrichtungen werden zum 30. Juni 2022 beendet, allerdings bleibt die Erstattung von Beschaffungskosten für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests weiter bestehen. Spezielle pandemiebedingte Sonderregelungen, wie z.B. der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages, werden sogar bis 31. Dezember 2022 verlängert. Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Regelungen zur Zahlung nach Tarif in der Pflege ab dem 1. September 2022.


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