Pflegemindestlöhne steigen zum 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 treten neue Pflegemindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege in Kraft. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen der Pflegekommission mit der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung umgesetzt. Die neuen Mindestentgelte gelten bundesweit für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bis zum 30. September 2028.
Ab dem 1. Juli 2026 gelten folgende Mindeststundenlöhne:
- Pflegehilfskräfte: 16,52 Euro (bisher 16,10 Euro)
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung: 17,80 Euro (bisher 17,35 Euro)
- Pflegefachkräfte: 21,03 Euro (bisher 20,50 Euro)
Eine weitere Anhebung ist bereits zum 1. Juli 2027 vorgesehen. Dann steigen die Mindestlöhne auf 16,95 Euro für Pflegehilfskräfte, 18,26 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,58 Euro für Pflegefachkräfte.
Unverändert bestehen bleibt außerdem der Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
Bedeutung für die Praxis
Für viele Pflegeeinrichtungen ergeben sich durch die Neuregelung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Entgelte, da aufgrund der Vorgaben zur Tarifbindung bereits höhere Löhne gezahlt werden. Einrichtungen sollten dennoch prüfen, ob alle Beschäftigten mindestens die neuen gesetzlichen Lohnuntergrenzen erhalten und die Anpassungen gegebenenfalls rechtzeitig zum 1. Juli 2026 umsetzen.
Weitere Informationen:
Die Verordnung gilt für rund 1,3 Millionen Beschäftigte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Krankenhäuser fallen nicht unter den Pflegemindestlohn. Eine Übersicht der neuen Mindestlöhne und der weiteren Entwicklung bis 2027 stellt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite bereit.
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