Sonstige Rechtsvorschriften Bund
Nachrichten der Bundesebene ab 2025 zu rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pflege mit Relevanz für Einrichtungen und Träger.
Der Fokus liegt auf Verordnungen, Richtlinie, Verträgen und gerichtlichen Entscheidungen.
Der Pflegemindestlohn soll nach Empfehlung der Pflegekommission erneut steigen. Vorgesehen sind zwei weitere Erhöhungsschritte zum 1. Juli 2026 und 1. Juli 2027 – gestaffelt nach Qualifikation.
Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund heute veröffentlicht hat.
Die Digitalisierung der Häuslichen Krankenpflege macht einen großen Schritt nach vorn: Die gematik hat das Fachkonzept für die elektronische Verordnung von HKP offiziell freigegeben. Nun beginnt die technische Ausarbeitung – mit dem Ziel, 2027 in einen Pilotbetrieb zu gehen.
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Davon betroffen sind Mitarbeitende im Wirtschaftsdienst, Technik und Verwaltung.
Der GKV-Spitzenverband hat am 15.09.2025 auf seiner Website die Technische Anlage HKP (Häusliche Krankenpflege), Version 1.0.0, Stand 02.10.2025 für Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V nebst Anhang 1 (XML-Schemadateien) veröffentlicht.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass vor der Verordnung von außerklinischer Intensivpflege bei beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten eine sogenannte Potenzialerhebung stattfinden muss: Die Intensivpflege-Richtlinie wurde jetzt geändert.
Der GKV-Spitzenverband hat das Heilmittelpositionsnummernverzeichnis aktualisierte. Es ist mit Stand 06.06.2025, gültig ab 01.07.2025 auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Zum 1. Juli steigt der Pflegemindestlohn: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

