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Rheinland-Pfalz: Corona-Verordnung und Pandemie-Handlungsempfehlungen veröffentlicht

Redaktion • Dez. 15, 2021

Die Landesverordnung wurde mit einigen Änderungen bis zum 12.01.2022 verlängert. Die Pandemie-Handlungsempfehlungen und die Hinweise zum erweiterten Testkonzept für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe wurden aktualisiert.


Änderungen der Landesverordnung (Stand 15.12.21)

Wichtigen Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung:


  • In Einrichtungen der Tagespflege ist der Verzicht auf Abstandsregelungen dann möglich, wenn mindestens 90 Prozent der Gäste, die anwesend sind,  vollständig  geimpft sind und eine Auffrischimpfung erhalten haben. 


  • In § 3 Abs. 2 Satz 2 wird ergänzt, dass Ausnahmen für  eine  Beschränkung von  Besuchsrechten in Hygienekonzept der Einrichtung schriftlich darzustellen und vorab mit den zuständigen Behörden abzustimmen sind.


  • In § 4 erfolgt im Absatz 2 eine Einschränkung der physischen Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern mit deren Besucherinnen und Besuchern. Dieser ist künftig nur zulässig, wenn die Bewohnerin oder der Bewohner neben der vollständigen  Immunisierung im Sinne des § 1 Abs. 5 auf über eine Auffrischimpfung verfügt. Die Besucherin oder der Besucher muss  ebenfalls  immunisiert im Sinne des § 1 Abs. 5 sein und über eine Auffrischimpfung verfügen. 


  • Sofern Bewohnerinnen oder Bewohner die Pflegeeinrichtung nach § 4 oder die Kurzzeitpflegeeinrichtung nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG über einen Zeitraum verlassen, der länger als 24 Stunden andauert, sind sie am Tag der Rückkehr sowie am dritten, fünften und siebten Tag mittels PoC-Antigentest auf das Vorliegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen. Die Bewohnerin oder der Bewohner hat in dieser Zeit einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern er sein persönliches Wohnumfeld verlässt.


Siebte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen vom 14. Dezember 2021 (tritt am 15. Dezember 2021 in Kraft)


Aktualisierung der Pandemie-Handlungsempfehlungen und der Hinweise zum erweiterten Testkonzept (Stand 15.12.21)


Die Empfehlungen sollen die Leitungen und Hygieneverantwortlichen der Einrichtungen in die Lage versetzen, ihren Hygieneplan für unterschiedliche Stufen  im COVID-19-Pandemiegeschehen anzupassen. 


Die Pandemie-Handlungsempfehlungen unterscheiden nunmehr zwischen zwei Stufen des Infektionsgeschehens und berücksichtigen den jeweiligen Umgang mit
• Freiheits- und Teilhaberechten der Bewohnerinnen und Bewohner,
• dem Schutz vor Infektionen (aktuell mit dem Coronavirus SARS-CoV-2),
• Kontakten der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander bzw. mit Besucherinnen und Besuchern sowie dem Verlassen der Einrichtung und
• Erleichterungen für immunisierte Bewohnerinnen und Bewohner.


PANDEMIE-HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN  für Einrichtungen nach §§ 4 und 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG  sowie 
HINWEISE ZUM ERWEITERTEN TESTKONZEPT  in Einrichtungen und Diensten der  Eingliederungshilfe und der Pflege in Rheinland-Pfalz (PDF)

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