🏛️Neuer Rahmenvertrag bringt mehr Flexibilität

Redaktion • 30. August 2025

Die Saarländische Pflegegesellschaft berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über den neuen Rahmenvertrag zur Kurzzeitpflege. Dadurch wird das Angebot im Saarland spürbar erweitert und flexibler gestaltet.


Entlastung für Angehörige – Stabilisierung nach Klinikaufenthalten


Kurzzeitpflege ist ein unverzichtbares Angebot: Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen dringend notwendige Erholungsphasen und unterstützt Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt bei der Rückkehr in ihr Zuhause. Bislang war das Angebot im Saarland jedoch knapp – vor allem in Urlaubszeiten konnten nicht alle Anfragen bedient werden.


Neuer Rahmenvertrag bringt mehr Flexibilität


Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) hat gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern einen Rahmenvertrag zur Kurzzeitpflege abgeschlossen. Das sogenannte „Fix-Flex-Modell“ verpflichtet Einrichtungen nur noch dazu, mindestens einen Kurzzeitpflegeplatz dauerhaft vorzuhalten. Darüber hinaus können sie flexibel zusätzliche Plätze anbieten.


Für die Einrichtungen bedeutet das weniger finanzielles Risiko, für Pflegebedürftige und Angehörige einen einfacheren Zugang zur Kurzzeitpflege.


Spürbarer Ausbau im Saarland


Seit Inkrafttreten des Vertrags zu Jahresbeginn hat sich das Angebot im Saarland bereits um 13,5 Prozent erhöht. Derzeit stehen 236 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung – Tendenz weiter steigend.


„Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze im Saarland noch weiter steigt und das Angebot für Betroffene attraktiver wird“, sagt Dr. Michael Schröder, Vorstandsvorsitzender der SPG.


Bedeutung für Pflegebedürftige und Angehörige


Kurzzeitpflege entlastet doppelt:


  • Angehörige erhalten die Möglichkeit, Urlaub oder Erholung einzuplanen.
  • Pflegebedürftige profitieren nach Klinikaufenthalten von einer stabilisierenden Übergangsversorgung.


Damit trägt das Modell entscheidend dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können.


Weitere Themen der Pressemitteilung:


  • Mangel an Pflegekräften
  • Entlohnung in der Pflege
  • Reform der Pflegeversicherung


Dokumente zum Download:


Pressemitteilung der Saarländischen Pflegegesellschaft vom 29.08.2025 (PDF)


Bisherige Berichterstattung:


 ⚖️Rahmenvertrag Kurzzeitpflege Saarland: Unterschriftverfahren abgeschlossen

 von Redaktion   •   3. August 2025


Das Unterschriftverfahren für den schon veröffentlichten Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für die Kurzzeitpflege im Saarland wurde nunmehr abgeschlossen. Der Vertrag gilt seit 01.01.2025.



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 Saarland: Neuer Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für die Kurzzeitpflege


 von Redaktion   •   12. Januar 2025

Der neue Rahmenvertrag wurde auf der Internetseite der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) eingestellt. Er trat zum 01. Januar 2025 in Kraft und befindet sich derzeit noch im Unterschriftsverfahren.

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