Saarland: Ausnahmeregelung für Tagespflegen bei Raumvorgaben
Für bestehende Tagespflegeeinrichtungen im Saarland gibt es eine wichtige Klarstellung zum Auslaufen der Übergangsregelung für räumliche Anforderungen. Eine neue Protokollnotiz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen bei unzumutbaren Härten
Die Saarländische Pflegegesellschaft informiert über eine wichtige Konkretisierung zum Auslaufen der Bestandsschutzregelung für Tagespflegeeinrichtungen im Saarland. Anlass sind die zum 1. März 2018 eingeführten räumlichen Anforderungen des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI, deren Übergangsregelung Ende 2027 ausläuft. Mitgliedsorganisationen des Paritätischen wurden mit einem Fachrundschreiben informiert.
Nach den bisherigen Regelungen müssen bestehende Einrichtungen die Anforderungen an Aufenthalts-, Ruheräume und sanitäre Anlagen erfüllen. Ist dies nicht möglich, muss entweder die Platzzahl entsprechend reduziert oder spätestens bis zum 31. Dezember 2027 ein angepasster Versorgungsvertrag beantragt werden. Andernfalls endet die Berechtigung zur Leistungserbringung mit Wirkung zum 1. Januar 2028 automatisch.
Da insbesondere die Umsetzung der Anforderungen an die sanitären Anlagen für zahlreiche vor dem 1. März 2018 zugelassene Tagespflegen nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen möglich wäre, haben sich die Vertragspartner auf eine Protokollnotiz verständigt. Diese ist bereits mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.
Danach endet die Zulassung künftig nicht automatisch und auch eine Reduzierung der Platzzahl erfolgt nicht automatisch, wenn sämtliche räumlichen Voraussetzungen – mit Ausnahme der Anforderungen an die sanitären Anlagen – erfüllt sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Einrichtungsträger gegenüber den Vertragspartnern darlegt, dass die erforderlichen Umbaumaßnahmen aufgrund der baulichen Gegebenheiten eine unzumutbare Härte darstellen würden. Als unzumutbare Härte gilt insbesondere, wenn die Erfüllung der Vorgaben nur durch die Anmietung weiterer Flächen, einen Umzug oder sogar die Aufgabe der Tagespflege möglich wäre.
Nach Angaben des Paritätischen soll die Protokollnotiz dazu beitragen, die Versorgung mit Leistungen der Tagespflege im Saarland zu sichern und gleichzeitig den betroffenen Einrichtungen eine rechtssichere Einzelfalllösung zu ermöglichen.
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