Rechtsvorschriften Saarland
Nachrichten ab 2025 aus dem Saarland zu rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pflege mit Relevanz für Einrichtungen und Träger.
Der Fokus liegt auf Gesetzen, Verträgen und gerichtlichen Entscheidungen.
Weiterführende Informationen sind in den einzelnen Nachrichten verlinkt.
Nachrichten
Zum 1. Januar 2026 tritt eine weiterentwickelte Vereinbarung gemäß § 132h SGB V für Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V in Kraft.
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) und Krankenkassen haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Häuslichen Krankenpflege beschlossen, die mehr Handlungsspielraum beim Personaleinsatz eröffnet.
Die Beratungseinsätze im Saarland sind nunmehr als Bestandteil des Leistungskomplexverzeichnisses differenziert nach der Einsatzdauer sowie dem angewendeten Format (Nr. 16a bis 16c) mit Punktzahlen versehen und neu in das Leistungskomplexverzeichnis aufgenommen worden.
Die Saarländische Pflegegesellschaft berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über den neuen Rahmenvertrag zur Kurzzeitpflege. Dadurch wird das Angebot im Saarland spürbar erweitert und flexibler gestaltet.

