Rechtsvorschriften Saarland
Nachrichten ab 2025 aus dem Saarland zu rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pflege mit Relevanz für Einrichtungen und Träger.
Der Fokus liegt auf Gesetzen, Verträgen und gerichtlichen Entscheidungen.
Zum 1. Januar 2026 tritt eine weiterentwickelte Vereinbarung gemäß § 132h SGB V für Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V in Kraft.
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) und Krankenkassen haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Häuslichen Krankenpflege beschlossen, die mehr Handlungsspielraum beim Personaleinsatz eröffnet.
Die Beratungseinsätze im Saarland sind nunmehr als Bestandteil des Leistungskomplexverzeichnisses differenziert nach der Einsatzdauer sowie dem angewendeten Format (Nr. 16a bis 16c) mit Punktzahlen versehen und neu in das Leistungskomplexverzeichnis aufgenommen worden.
Die Saarländische Pflegegesellschaft berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über den neuen Rahmenvertrag zur Kurzzeitpflege. Dadurch wird das Angebot im Saarland spürbar erweitert und flexibler gestaltet.
Die bei der GFP Saar angesiedelte Koordinierungsstelle Pflegeausbildung hat einen kompakten Überblick zu den aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen der generalistischen Pflegefach- und Pflegeassistenzausbildung erstellt.
Das Unterschriftverfahren für den schon veröffentlichten Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für die Kurzzeitpflege im Saarland wurde nunmehr abgeschlossen. Der Vertrag gilt seit 01.01.2025.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat das Saarland eine neue Richtlinie zur Förderung von Ausbildungslotsen in der Pflegeausbildung verabschiedet. Ziel ist es, dem wachsenden Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzuwirken, indem Auszubildende individuell unterstützt und Ausbildungsabbrüche verringert werden.
Die saarländische Landesregierung hat mit dem Programm „Saar66“ ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, das ältere Menschen stärker unterstützt und dem steigenden Pflegebedarf präventiv begegnet. Ziel ist es, Kommunen beim Aufbau seniorenfreundlicher Strukturen zu helfen und älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Der neue Rahmenvertrag wurde auf der Internetseite der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) eingestellt. Er trat zum 01. Januar 2025 in Kraft und befindet sich derzeit noch im Unterschriftsverfahren.

