Der Landkreistag hat die fortgeschriebenen Baukostenhöchstwerte für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Die neuen Beträge gelten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Pflegeangebote. Gleichzeitig wurden auf dieser Grundlage auch die Instandhaltungspauschalen neu berechnet, die weiterhin mit jährlich einem Prozent des jeweiligen Baukostenhöchstwertes angesetzt werden.
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