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Saarland lockert Regeln zur Maskenpflicht

Redaktion • März 19, 2022

Wie der Saarländische Rundunk (SR) gestern berichtete, hat saarländische Ministerrat am Freitagabend eine neue Rechtsverordnung beschlossen. Dabei werden die meisten aktuellen Regeln verlängert, allerdings wird es auch einige Lockerungen geben - zum Beispiel für Restaurants.  Die Verordnung gilt ab Sonntag und tritt nach zwei Wochen am 2. April außer Kraft.


Die Regeln der neuen Verdnung orientiern sich an den Vorgaben im benachbarten Rheinland-Pfalz. Lockerungen gibt es unter anderem bei der Maskenpflicht.


Sie bleibt zwar grundsätzlich in Innenräumen, die für Besucher oder Kunden zugänglich sind, wie Geschäften bestehen. Aber überall dort wo beispielsweise 3G-Kontrollen für Besucher, Teilnehmer oder Kunden stattfinden, kann sie wegfallen. Das heißt, Restaurantbesuche sind künftig ohne Maske möglich.


Zudem fallen für Ungeimpfte die Kontaktbeschränkungen weg. Bei Großveranstaltungen wie Konzerten gibt es künftig keine Besucherbeschränkungen mehr.


Für Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen auf der Grundlage des einrichtungsbezogenen Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept, welches sich wiederrum an der der aktuelle Landesrahmenkonzeption des Gesundheitsministeriums orientiert.

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