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BMG berät Stellungnahmen zum Pflegebonus und zur Umsetzung der Tariferegelungen in der Pflege

Paritätischer Gesamtverband Fachinfo • März 18, 2022

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zu den Themen „Bonuszahlung für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ und „Tarifegelungen in der Pflege“ jeweils kurzfristig Formulierungshilfen zur Anhörung vorgelegt, zu denen der Paritätische Stellungnahmen abgegeben hat.


Die Situation in Pflegeeinrichtungen und aller, die dort im Einsatz sind, ist zu Recht während der Pandemie noch stärker in den öffentlichen Fokus gerückt, da hier nachvollziehbarerweise die Krisenbewältigung zur besonderen Herausforderung wurde und auch weiterhin bleiben wird. Das Engagement der Beschäftigten muss folgerichtig auch über den erneuten Bonus honoriert und gewürdigt werden, indem Pflege- und Krankenkassen eine Sofortzulage für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und -diensten als Sonderleistung in Form einer Vorauszahlung erstatten, die diese in der zweiten Jahreshälfte steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei erhalten, was der Paritätische grundsätzlich begrüßt. Dabei kann es aber nicht bleiben. Grundsätzlich fordert der Paritätische, dass die in Angriff genommenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Personalausstattung in der Pflege auch weiterhin nicht aus dem Blick geraten dürfen und entsprechend umgesetzt werden müssen.

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