Sicherheitsbeauftragte: Pflicht ab 50 Beschäftigten beachten

4. Juli 2026

Unternehmen mit regelmäßig mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Darauf weist der Paritätische Gesamtverband in einer aktuellen Fachinformation hin.


Sicherheitsbeauftragte unterstützen Arbeitgeber sowie Führungskräfte bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie achten unter anderem auf mögliche Gefährdungen, die Nutzung von Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstung und wirken als wichtige Ansprechpersonen für Kolleginnen und Kollegen.


Auch Pflegeeinrichtungen sollten prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichend Sicherheitsbeauftragte benannt wurden. Die Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten richtet sich dabei nicht allein nach der Beschäftigtenzahl, sondern unter anderem auch nach bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie der räumlichen und organisatorischen Struktur der Einrichtung.


Weitere Informationen stellt der Paritätische Gesamtverband in seiner Fachinformation > zur Verfügung.