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Tarifbindung: Richtlinien für die Langzeitpflege treten in Kraft

Redaktion | Stationär • Jan. 28, 2022

Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, – und können mit der Pflegeversicherung abrechnen – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Heute wurden die entsprechenden Zulassungsrichtlinien und Pflegevergütungsrichtlinien vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

Im nächsten Schritt sollen die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung für die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht veröffentlichen, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können.



Weitere Informationen (Fachrundschreiben des Paritätischen, FAQ…) folgen


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