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Trotz Pflegereform weiterhin unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige

Redaktion • Aug. 24, 2021

DAK-Studie: Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Pflegeversicherung steigt 2021 Modellrechnungen zufolge auf Rekordniveau von 35 Prozent. Auch nach der Pflegereform der Bundesregierung entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Das ist ein Ergebnis der neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit.


Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Ihr Anteil wird in diesem Jahr das Rekordniveau von rund 35 Prozent erreichen. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre. An dieser Entwicklung wird sich auch durch die Pflegereform mittelfristig nichts ändern. Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedete Pflegereform führt nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Nach einem Rückgang 2022 ist bereits 2023 mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. Zudem droht in der Pflegeversicherung eine reformbedingte Deckungslücke von 1,1 Milliarden Euro, die 2025 auf 3,5 Milliarden Euro steigt. 


Der Paritätische hat im Gesetzgebungsverfahren besondere Kritik an den Vorschlägen zur Finanzierung der Pflege geübt. Es fehlt nach wie vor eine wirksame Regelung zur „Deckelung“ der Eigenanteile bei den Pflegekosten, die alle Betroffenen wirklich entlastet. Die letzte Pflegereform sieht weder eine angemessene Begrenzung, noch eine echte Deckelung der Eigenanteile bei den Pflegekosten vor. Stattdessen ist ab dem 01. Januar 2022 lediglich ein nach Jahren gestaffelten Zuschuss in der vollstationären Pflege vorgesehen. Dieser Zuschuss beträgt 5 % der pflegebedingten Eigenanteile im ersten Jahr des Heimaufenthalts, 25 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr und darüber hinaus 70 %, welcher durch die Pflegeversicherung gewährt wird.


Der Paritätische hat 2017 ein konkretes Konzept zur kurzfristigen und umfassenden Begrenzung der Eigenanteile vorgelegt und fordert langfristig die Einführung einer Bürgervollversicherung.


Hintergrundpapier: Pflegepolitische Forderungen des Paritätischen zur Bundestagswahl 2021“


Zur vollständigen Veröffentlichung der DAK (Link)


Auswirkungen der Regelungen des GVWG auf die stationären Pflegekosten und ihre Aufteilung | Expertise im Auftrag der DAK-Gesundheit von Prof. Rothgang (PDF)


Zur Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbande (Link)


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