Blog-Layout

Übergangsregelung zur außerklinischen Intensivpflege veröffentlicht

Redaktion • Jan. 02, 2023

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Anpassung der Übergangsregelung zur außerklinischen Intensivpflege vom 20.10.22 wurde am 23.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.


Die tragenden Gründe wurden auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses eingestellt.


Veröffentlichung Pflegeinform am 20.10.2022


Außerklinische Intensivpflege: G-BA passt Übergangsregelungen bei Verordnungen an



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Regelung zur Verordnung von Leistungen für Patientinnen und Patienten angepasst, die Bedarf an außerklinischer Intensivpflege haben. Ziel ist es, den Übergang des bisherigen auf den künftigen Leistungsanspruch bei diesen komplexen und individuell abzustimmenden Leistungen noch stärker zu erleichtern.


Der G-BA hatte im November 2021 eine neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege verabschiedet, die ab 1. Januar 2023 wirksam wird und damit die Vorgaben für diesen speziellen Leistungsbereich aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herauslöst. Ursprünglich sollten Verordnungen daher ab Januar 2023 ausschließlich nach den Regelungen der neuen Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege erfolgen.


Um Engpässe in der Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten gar nicht erst aufkommen zu lassen, hat der G-BA nun entschieden, dass Verordnungen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege bis einschließlich 30. Oktober 2023 weiterhin möglich sind. Schon bisher gilt: Verordnungen, die vor dem 1. Januar 2023 nach den Regelungen der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege ausgestellt sind, gelten auch im neuen Jahr weiter. Sie verlieren erst ab dem 31. Oktober 2023 ihre Gültigkeit.


G-Ba | Pressemitteilung mit weiterführendem Link >>

Teilen

Share by: