Vollelektronischen Leistungsabrechnung: Start der Erprobungsphase verschoben
Der Paritätische Gesamtverband informierte, dass der Start der Erprobungsphase zur vollelektronischen Leistungsabrechnung auf den 01. Januar 2025 verschoben wurde.
Ursprünglich sollte die Erprobungsphase zum 1. September 2024 starten. Da aber die Testumfänge, die seitens der Software-Ersteller bereitgestellt werden konnten, noch nicht für einen Start des Verfahrens ausreichend sind, musste der Start der Erprobungsphase auf den 1. Januar 2025 verschoben werden. Im Zeitraum seit August 2024 haben sich zwar die Testumfänge erhöht, dies ist aber noch auf einzelne Fallkonstellationen, Software-Ersteller und Datenannahmestellen beschränkt.
Damit gelten nun folgende Fristen:
1. Start der Erprobungsphase ab 1. Januar 2025 (3 Monate)
2. Produktivbetrieb ab 1. April 2025 (Übergang
3. Übermittlung der Leistungsabrechnung ausschließlich über KIM ab 1.12. 2026 bleibt bestehen (unverändert).
Hintergrund:
Regelung der Pflegeversicherung § 105 SGB XI:
Zukünftig werden sämtliche Bestandteile der Abrechnung elektronisch an die Pflegekassen übertragen (Abrechnungs-
daten, rechnungsbegründenden Unterlagen und Leistungsnachweise). Durch die Umsetzung des Verfahrens sollen
Dokumente in Papierform vollständig abgelöst werden.
In der ersten Phase können folgende Leistungen über die TI abgerechnet werden:
• Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI),
• Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
• Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI