Zeitarbeit in der Pflege: Ein strukturelles Problem mit Lösungspotenzial

Redaktion • 8. Juni 2025

Der zunehmende Einsatz von Zeitarbeit in der Pflege sorgt für erhebliche Belastungen im Gesundheitssystem. Ein neuer Musterrahmenvertrag der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) bietet Einrichtungen nun eine rechtssichere Grundlage, um faire Bedingungen zu schaffen und die Qualität der Versorgung zu sichern – ohne auf ein Verbot setzen zu müssen.


Seit Jahren beobachten Fachkreise mit wachsender Besorgnis die strukturelle Verankerung von Zeitarbeit in der Pflege. Was einst als Notlösung für personelle Engpässe gedacht war, ist heute für viele Einrichtungen zur Dauerlösung geworden – mit teils gravierenden Folgen: hohe Kosten, Abwanderung des Stammpersonals und Einbußen bei der Versorgungsqualität.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen stehen unter hohem Druck, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Zeitarbeitskräfte helfen kurzfristig, reißen aber langfristig finanzielle und personelle Lücken. Die Politik blieb bislang eine wirksame Regulierung schuldig.


Ein praktikabler und rechtssicherer Lösungsansatz kommt jetzt aus der Praxis: Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) hat einen Musterrahmenvertrag zur Zeitarbeitnehmerüberlassung entwickelt. Dieser wurde gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden diskutiert und bietet konkrete Regelungen, die Einrichtungen bei Verhandlungen mit Zeitarbeitsfirmen stärken.


Zu den zentralen Regelungselementen gehören:


  • Tarifbindung: Orientierung an den Löhnen der entleihenden Einrichtung (Equal-Pay-Prinzip)
  • Kostenbegrenzung: Deckelung der Overhead-Kosten auf das 1,5-Fache des tariflichen Stundensatzes
  • Qualitätssicherung: Klare Anforderungen an Qualifikation und Fortbildung der Zeitarbeitskräfte
  • Sanktionsmechanismen: Vertragsstrafen bei Nichterfüllung vereinbarter Leistungen
  • Abwerbeverbot: Schutz des Stammpersonals vor aktiver Abwerbung durch Zeitarbeitsfirmen


Der Musterrahmenvertrag stellt eine hilfreiche Formulierungshilfe dar, ist juristisch geprüft und flexibel anpassbar. Eine Anlage zur Mitteilung wesentlicher Arbeitsbedingungen erleichtert die Vergleichbarkeit mit Stammarbeitsverhältnissen. Er eignet sich für den Einsatz in Krankenhäusern ebenso wie in der stationären und ambulanten Langzeitpflege.


Die aktuelle Version des Vertrags sowie ergänzende Informationen finden Sie auf der Website der BKG und auf der Kampagnenseite #PflegeJetztBerlin. Einrichtungen wird empfohlen, stets mit der aktuellen Fassung zu arbeiten, da Weiterentwicklungen laufend eingearbeitet werden.



#PflegeJetztBerlin | Musterrahmenvertrag zur Zeitarbeitnehmerüberlassung BKG | BKG Musterrahmenvertrag Zeitarbeitnehmerüberlassung Pflege

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