BARMER-Zahnreport 2026: Versorgungslücken in der Pflege
Zahnärztliche Prävention erreicht viele Pflegebedürftige nicht
Der BARMER-Zahnreport 2026 untersucht die zahnärztliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen ab 65 Jahren. Grundlage sind anonymisierte Abrechnungsdaten von BARMER-Versicherten aus den Jahren 2013 bis 2024.
Die Ergebnisse zeigen: Zwar hat sich die Inanspruchnahme spezieller zahnärztlicher Präventionsleistungen in Pflegeheimen verbessert. Insbesondere bei Menschen, die zu Hause gepflegt werden, bestehen jedoch weiterhin erhebliche Versorgungslücken.
Große Unterschiede zwischen ambulanter und stationärer Pflege
Im Jahr 2024 erhielten bundesweit mehr als 25 Prozent der BARMER-versicherten Pflegeheimbewohner eine Erhebung des Mundgesundheitsstatus und einen individuellen Mundgesundheitsplan. Seit 2019 hat sich die Inanspruchnahme dieser Leistungen etwa verdoppelt.
Bei ambulant Pflegebedürftigen stagnierte die entsprechende Quote dagegen bei lediglich rund drei Prozent.
Auch regional bestehen erhebliche Unterschiede. Während die Inanspruchnahme bei ambulant Pflegebedürftigen in den westlichen Bundesländern unter drei Prozent lag, erreichte Sachsen einen Wert von neun Prozent.
Kooperationsverträge verbessern die Versorgung
Eine zentrale Bedeutung kommt der Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnarztpraxen zu.
Rund 80 Prozent der in Pflegeheimen erbrachten Leistungen zur Erhebung des Mundgesundheitsstatus und zur Erstellung eines Mundgesundheitsplans erfolgten in Einrichtungen mit zahnärztlichem Kooperationsvertrag. Allerdings verfügte weniger als die Hälfte der Pflegeeinrichtungen über eine solche Vereinbarung.
Die BARMER empfiehlt deshalb, die Zusammenarbeit zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten auszubauen und insbesondere die aufsuchende Versorgung zu stärken.
Bedeutung für die Pflegepraxis
Eine unzureichende Mundgesundheit kann das Kauen und Schlucken erschweren und das Risiko von Mangelernährung erhöhen.
Für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen unterstreicht der Report die Bedeutung einer systematischen Mund- und Zahnpflege sowie einer engen Zusammenarbeit mit Zahnärzten.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf besondere zahnärztliche Präventionsleistungen. Dazu gehören die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans und die Mundgesundheitsaufklärung.
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