Landesrecht Rheinland-Pfalz
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Die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachkräfte tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt in Rheinland-Pfalz und regelt Recht und Pflichten, sich zum Erhalt einer bestmöglichen Pflegequalität regelmäßig in einem vorgegebenen Umfang fortzubilden.
Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz informierte die Mitgliedsverbände über den Abschluss eines neuen landesweiten Rahmenvertrages zur Kurzzeitpflege gemäß § 75 SGB XI. Der Vertrag tritt am 01. März 2025 in Kraft und regelt die wesentlichen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen, die Leistungen der Kurzzeitpflege in Rheinland-Pfalz erbringen.
Nach einer Mitteilung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wurde die bundesweit erste Fortbildungsordnung von und für Pflegefachpersonen im November 2024 verabschiedet und tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Rechtsbereiche
Informations- und Recherchequellen
Gesetze & Verordnungen
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Zentraler Zugang zu den Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Inhalte können gezielt nach Begriffen wie Pflege, LWTG, Pflegeausbildung oder Pflegevergütung durchsucht werden.
Verträge & Vereinbarungen
Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz
Übersicht zu Verträgen und Vereinbarungen im Bereich Pflege in Rheinland-Pfalz. Die Dokumente können gezielt nach Einrichtungsarten recherchiert werden. Ergänzend sind wichtige Landesgesetze und Vereinbarungen hinterlegt.



