
Bildnachweis: stock.adobe.com | Thomas Reimer
Rechtsvorschriften Rheinland-Pfalz
Nachrichten ab 2025 aus Rheinland-Pfalz zu rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pflege mit Relevanz für Einrichtungen und Träger.
Der Fokus liegt auf Gesetzen, Verträgen und gerichtlichen Entscheidungen.
Die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachkräfte tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt in Rheinland-Pfalz und regelt Recht und Pflichten, sich zum Erhalt einer bestmöglichen Pflegequalität regelmäßig in einem vorgegebenen Umfang fortzubilden.
Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz informierte die Mitgliedsverbände über den Abschluss eines neuen landesweiten Rahmenvertrages zur Kurzzeitpflege gemäß § 75 SGB XI. Der Vertrag tritt am 01. März 2025 in Kraft und regelt die wesentlichen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen, die Leistungen der Kurzzeitpflege in Rheinland-Pfalz erbringen.
Nach einer Mitteilung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wurde die bundesweit erste Fortbildungsordnung von und für Pflegefachpersonen im November 2024 verabschiedet und tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.


