PNOG: Kritik aus dem Saarland am Wegfall des Entlastungsbetrags
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) plant die Bundesregierung, den bisherigen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 abzuschaffen. Das neue Sozialraumbudget soll erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen.
Stattdessen sind eine intensivierte Beratung und Begleitung sowie zusätzliche Präventionsangebote vorgesehen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen möglichst lange zu erhalten und eine Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Saarländische Dienstleister warnen vor Versorgungslücken
Die Interessengemeinschaft saarländischer Dienstleister kritisiert insbesondere die kurzfristig geplanten Veränderungen. Ihre Mitgliedsunternehmen unterstützen nach eigenen Angaben rund 15.000 Menschen im Saarland.
Die praktische Alltagshilfe beim Einkaufen, Kochen, Reinigen oder bei der Wahrnehmung von Terminen könne durch zusätzliche Beratungsangebote nicht ersetzt werden. Die Dienstleister fordern deshalb eine Überprüfung der vorgesehenen Einschnitte sowie angemessene Übergangsfristen.
Auch der saarländische Sozialminister Magnus Jung (SPD) bewertet die geplante Streichung kritisch. Er verweist auf die Bedeutung der Nachbarschaftshilfe für die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und die Entlastung ihrer Angehörigen.
Nach Angaben des Sozialministeriums unterstützen derzeit 1.390 Nachbarschaftshelfende insgesamt 1.705 Pflegebedürftige im Saarland.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 vorgesehen.
Die geplanten Änderungen sind damit noch nicht endgültig beschlossen.
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🔎 Weitere Informationen
Auf der Themenseite Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) finden Sie den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, wichtige Dokumente sowie weiterführende Informations- und Recherchequellen.


