💻 Elektronische HKP-Verordnung: Fachkonzept freigegeben – Pilotstart für 2027 geplant
Die Digitalisierung der Häuslichen Krankenpflege macht einen großen Schritt nach vorn: Die gematik hat das Fachkonzept für die elektronische Verordnung von HKP offiziell freigegeben. Nun beginnt die technische Ausarbeitung – mit dem Ziel, 2027 in einen Pilotbetrieb zu gehen.
Elektronische Verordnung Häuslicher Krankenpflege: Fachkonzept steht – nächste Schritte eingeleitet
In einem durch die gematik moderierten Verfahren haben GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Pflegeverbände im vergangenen Jahr gemeinsam ein umfangreiches Fachkonzept zur elektronischen Verordnung von Häuslicher Krankenpflege (HKP) erarbeitet. Dieses Konzept wurde jetzt offiziell durch die gematik freigegeben und den Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Das Dokument bildet die zentrale Grundlage für die zukünftige digitale Abwicklung von HKP-Verordnungen – ein wichtiger Meilenstein, um Prozesse zu vereinfachen, Zeit zu sparen und Medienbrüche zu minimieren.
Erste Einblicke und Demonstratoren verfügbar
Zur Einführung in das Thema stellt die gematik zwei hilfreiche Materialien bereit:
- Video-Einblick:
Ein kurzes Erklärvideo zeigt die wichtigsten Funktionen und vermittelt einen ersten Eindruck des geplanten Ablaufs:
https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Sektoren/Bilder/Pflege/Klickdummy_e-verordnung_hkp.mp4
- Interaktiver Demonstrator (Happy Case):
Mit diesem Klickmodell können Interessierte den idealtypischen Ablauf einer elektronischen HKP-Verordnung selbst nachvollziehen:
https://www.figma.com/proto/1ertibUle84XTSWzXAUWuW/Showcase-%7C-eVerordnung-HKP?node-id=52-54090
Wie geht es weiter?
Mit der Freigabe des Fachkonzepts beginnt die technische Ausarbeitung und Spezifikation durch die gematik. Erst wenn diese Spezifikation abschließend vorliegt, können Softwarehersteller und Industriepartner mit der Umsetzung beginnen.
Der Zeitplan sieht vor:
- 2025/2026: technische Spezifikation und Umsetzung durch die Industrie
- Mitte 2027: geplanter Start des Pilotbetriebs
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Die digitale HKP-Verordnung wird absehbar Realität – allerdings in mehreren Schritten und mit ausreichend Vorlauf für Anpassungen in Systemen und Abläufen.

