💻 Neue Broschüre zu elektronischen Abrechnungsverfahren veröffentlicht
Der GKV-Spitzenverband hat am 1. Dezember 2025 eine aktualisierte Fassung der Broschüre „Information zu den elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Pflegekassen“ herausgegeben. Die neue Version gilt ab dem 1. Januar 2026, umfasst 30 Seiten und steht auf der Website des GKV-Spitzenverbands bereit.
Die Broschüre bietet einen kompakten Überblick über die einheitlichen Regelungen für alle gesetzlichen Pflegekassen sowie ergänzende kassenartspezifische Hinweise und Kontaktstellen (ab Kapitel 7). Sie dient als Orientierung für Leistungserbringer, die Fragen zum elektronischen Datenaustausch und zur Abrechnung nach SGB XI haben.
Grundlage für Form und Inhalt des elektronischen Abrechnungsverfahrens ist die „Einvernehmliche Festlegung“ des GKV-Spitzenverbands und der Leistungserbringerverbände gemäß § 105 Abs. 2 S. 1 SGB XI.
Die Festlegungen gelten für folgende Leistungserbringergruppen:
- ambulante Pflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- vollstationäre Pflege
- Pflegehilfsmittelanbieter
- Verhinderungspflege
- Leistungserbringer, die Zuschüsse nach § 43 Abs. 4 SGB XI abrechnen
Bei weiterem Klärungsbedarf wird empfohlen, sich direkt an den jeweiligen Vertragspartner oder die Anlaufstellen der Kassenarten zu wenden.

