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Infektionsschutz ist nicht nur Aufgabe der Pflege

Redaktion • Aug. 30, 2022

Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz fordert in einer Pressemeldung vom Bund Entlastung und echte Refinanzierung von Mehraufgaben. Der durch das Bundeskabinett am 24.08.2022 beschlossene Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (u.a.) sieht ab dem 01. Oktober 2022 erneut massive Mehrbelastungen für die Pflegeeinrichtungen und damit insbesondere der seit Jahren überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor.


  • Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten  
  • Feststellen und Dokumentieren der Ausnahmen von der Testnachweispflicht für frisch geimpfte und genesene Personen sowie für dort behandelt, betreut oder gepflegte Personen, Feststellen und Dokumentieren der Ausnahmen von der Maskenpflicht,
  • Kontrolle und Dokumentation der Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises
  • Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten
  • Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen,
  • Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen wie z.B. offene Mittagstische,
  • Untersagung oder Beschränkung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen
  • Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen u.a.


Darüber hinaus sollen die Pflegeeinrichtungen ab Oktober verbindlich Personen benennen zur Sicherstellung von


  • Hygieneanforderungen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Qualitätsausschusses Pflege, die bis zum 15.10.2022 noch erstellt werden sollen,
  • Organisations- und Verfahrensabläufen im Zusammenhang mit dem
  • Impfen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 von Bewohnern sowie Gästen, insbesondere der regelmäßigen Kontrolle des Impfstatus sowie der organisatorischen und praktischen Unterstützung von Impfungen durch niedergelassene Ärzte und mobile Impfteams,
  • Testen von Bewohnern sowie Gästen, von in der Einrichtung tätigen Personen und von Besuchern gemäß dem einrichtungsspezifischen Testkonzept und unter Berücksichtigung der Teststrategie der Bundesregierung, der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie landesspezifischer Vorgaben und der Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung,
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Versorgung von Bewohnern von vollstationären Pflegeeinrichtungen mit antiviralen Therapeutika, insbesondere der Benachrichtigung von behandelnden Ärzten im Falle eines positiven Testergebnisses auf das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Bewohnern sowie der Bevorratung von oralen antiviralen Arzneimitteln in der Einrichtung.


Mit diesen Aufgaben sollen Pflegeeinrichtungen nicht nur Fremdleistungen teilweise übernehmen, indem sie z.B. kostenlos für die Unterstützung von Ärzten bei deren (natürlich für diese abrechenbaren) Leistungen abgestellt werden oder für die Bevorratung von Medikamenten verantwortlich gemacht werden, sie müssen dafür aus dem Bestand heraus auch erneut kurzfristig erhebliche Prozessveränderungen vornehmen. Ohne zusätzliche Ressourcen kann dies Auswirkungen auf die Zeit für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen haben.


Für die Bewältigung dieser Aufgaben sowie den Einsatz entsprechender Kräfte stellt das Gesetz den Einrichtungen „großzügig“ monatlich 1000.- Euro zur Verfügung, wobei 750.- Euro unmittelbar den eingesetzten Personen zukommen sollen und 250.- Euro bei der Einrichtung als eine Art „Organisationspauschale“ verbleiben.


Erinnert man sich daran, dass Ärzten für die Durchführung von Impfungen in den Impfzentren Stundensätze von ca. 150.- Euro zugestanden wurden, kann man sich selbst ein Bild von der Wertschätzung gegenüber der Pflege machen.


Während die Pandemie in der Bevölkerung gefühlt keine Rolle mehr spielt, bürdet der Gesetzgeber den Pflegeeinrichtungen und deren Personal erneut massive zusätzliche Pflichten auf und unterlässt es gleichzeitig, eine echte Kompensation durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen sowie effiziente Entbürokratisierung zu gewährleisten.


Pflegeeinrichtungen sind sich ihrer großen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Menschen bewusst und arbeiten seit Pandemiebeginn am Limit des Leistbaren durch die permanente und teils extrem kurzfristige Umsetzung von Regelungen, die am grünen Tisch erstellt wurden.


Schon jetzt kehren viele Beschäftige der Pflege den Rücken, da fehlende - über warme Worte und das Applaudieren vom Balkon hinausgehende - Wertschätzung, die permanente Mehrbelastung, rein einrichtungsbezogene Impfpflichten usw. schlichtweg nicht mehr vermittelbar sind.


Die Politik hat Verantwortung für die Zukunft der Pflege und gefährdet diese mit immer neuen Belastungen für die Einrichtungen zunehmend.


Wir fordern daher vom Bund:


  • Nachhaltige Entlastung und Entbürokratisierung
  • Verlässliche, einheitliche Regeln, die Planungs- und Umsetzungssicherheit garantieren.
  • Effiziente und stetige Kompensation zusätzlicher Aufgaben durch umfassende Refinanzierung


Das Land Rheinland-Pfalz fordern wir auf, von den gegebenen Handlungsspielräumen in gewohnt enger und partnerschaftlicher Abstimmung mit der PflegeGesellschaft, praxisgerecht Gebrauch zu machen und sich für eine Anschlussregelung zum Pflegerettungsschirm einzusetzen.


Die Belastungsgrenze in der Pflege ist nicht nur erreicht, sie ist überschritten!


Quelle: Presseerklärung der PflegeGesellschft Rheinland-Pfalz vom 29.08.2022 im Wortlaut.


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