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Saarländische Landkreise wollen einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht durchsetzen

Redaktion • Aug. 31, 2022

Seit Mitte März gilt die Impfpflicht für medizinische Einrichtungen. Der saarländische Gesundheitsminister hat vor kurzem nochmal bekräftigt, sie auch durchsetzen zu wollen. Doch dafür sind die Landkreise zuständig, und die haben jetzt entschieden: Es wird keine Betretungsverbote für ungeimpftes Pflegepersonal geben. Das meldete gestern der Saarländische Rundfunk (SR).


Im Saarland wird es keine Betretungsverbote für ungeimpftes medizinisches Personal geben. Die Landkreise und der Regionalverband haben sich auf eine Übergangslösung verständigt, denn voraussichtlich läuft die Impfpflicht Ende des Jahres ohnehin aus.


Angestellte bekommen Bescheinigung


Der Vorsitzende des Landkreistages, Udo Recktenwald (CDU), sagte dem SR, die Landkreise hätten zwischen dem allgemeinen Infektionsschutz und den einschneidenden Maßnahmen für die betroffenen Angestellten abgewogen. Arbeitgeber und Mitarbeiter müssten nun endlich Klarheit über das schwebende Betretungsverbot haben.

Angestellte in medizinischen Einrichtungen, die nicht gegen Corona geimpft sind, werden den Angaben zufolge in den nächsten Wochen zwar eine Bescheinigung über ein Betretungsverbot bekommen. Sie dürfen aber trotzdem weiter arbeiten, wenn sie eine FFP2-Maske tragen und sich täglich testen.


Die Impfpflicht für medizinische Einrichtungen läuft ohnehin voraussichtlich Ende des Jahres aus. Jetzt noch Betretungsverbote zu verhängen, hält Recktenwald für unglaubwürdig. Politik müsse sich auch mal korrigieren. "Wir haben jetzt über ein halbes Jahr dieses Gesetz, ohne dass wir Betretungsverbote ausgesprochen haben. Das macht das Gesetz unglaubwürdig", so Recktenwald.


817 Angestellte mit unklarem Impfstatus


Im Saarland ist bei insgesamt 817 Angestellten der Impfstatus noch unklar. Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) hatte vor drei Wochen noch bekräftigt, die Impfpflicht und notfalls auch Betretungsverbote in medizinischen Einrichtungen durchsetzen zu wollen.


Quelle: Meldung SR vom 30.08.22

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