Meldung zur tariflichen Entlohnung 2026 bleibt verpflichtend
Trotz der im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgesehenen Änderungen bleibt die jährliche Meldung der Entlohnungsbestandteile für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen im Jahr 2026 unverändert bestehen. Darauf weist der GKV-Spitzenverband in einem aktuellen Schreiben hin.
Meldung bis 31. Juli 2026 erforderlich
Nach Angaben der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege erreichen den GKV-Spitzenverband derzeit zahlreiche Anfragen zur geplanten Aussetzung der Erhebung nach § 72 Abs. 3e SGB XI. Hintergrund ist der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, der vorsieht, die Erhebung der Entlohnungsbestandteile für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen in den Jahren 2027 bis 2029 auszusetzen.
Der GKV-Spitzenverband stellt jedoch klar, dass diese Regelungen derzeit noch keine Rechtswirkung entfalten. Das Gesetz befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren und kann bis zur endgültigen Verabschiedung noch geändert werden.
Für das laufende Jahr gelten daher die bisherigen Vorgaben uneingeschränkt weiter. Tarifgebundene Pflegeeinrichtungen müssen ihre Meldung der Entlohnungsbestandteile bis spätestens 31. Juli 2026 abgeben.
Geplante Änderungen ab 2027
Der Referentenentwurf sieht vor, dass die zum 1. Januar 2027 gezahlten Gehälter und Entlohnungen in den Jahren 2027 bis 2030 nicht unterschritten werden dürfen. Für Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten auf Grundlage der regional üblichen Entlohnungsniveaus vergüten, würde dies bedeuten, dass spätestens ab dem 1. Januar 2027 die zum 30. September 2026 veröffentlichten regionalen Entlohnungsniveaus anzuwenden wären.
Diese Entlohnungsniveaus dürften nach den derzeitigen Plänen bis Ende 2030 nicht unterschritten werden.
Zusammenhang mit dem Pflegeneuordnungsgesetz
Die geplante Aussetzung der jährlichen Erhebung ist Teil des Referentenentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz. Insbesondere die vorgesehene mehrjährige Aussetzung der Anpassung regionaler Entlohnungsniveaus stößt bei zahlreichen Verbänden auf Kritik. Der Paritätische Gesamtverband hatte zuletzt davor gewarnt, dass eine faktische Abkehr von der bisherigen Tarifbindung die Arbeitsbedingungen in der Pflege verschlechtern und die wirtschaftliche Planungssicherheit von Pflegeeinrichtungen beeinträchtigen könne.
Pflegeeinrichtungen sollten deshalb die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam verfolgen. Für die diesjährige Meldung gelten jedoch unverändert die bisherigen gesetzlichen Vorgaben.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege (Informationsschreiben vom Juni 2026)


