Paritätischer kritisiert GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

14. Juli 2026

Der Paritätische Gesamtverband sieht im verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Nachteile für tarifgebundene Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Besonders kritisiert wird die Begrenzung der Vergütungssteigerungen.


Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) hat der Bundestag das bislang größte Reformpaket zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren.


Der Paritätische Gesamtverband bewertet das Gesetz dagegen kritisch. Zwar sei eine Stabilisierung der GKV-Finanzen grundsätzlich notwendig, die Lasten würden jedoch aus seiner Sicht einseitig auf Leistungserbringer und Versicherte verlagert. Besonders betroffen seien chronisch kranke Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen sowie tarifgebundene Einrichtungen.


Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen


Für ambulante Pflegedienste, die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V, die außerklinische Intensivpflege, die Haushaltshilfe sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden Vergütungssteigerungen künftig grundsätzlich an die Grundlohnsummensteigerung gekoppelt. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird diese Obergrenze zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt.


Im parlamentarischen Verfahren wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf zwar teilweise entschärft: Tarifgebundene Einrichtungen können für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren einen Teil der über die Grundlohnrate hinausgehenden Tarifsteigerungen refinanzieren. Nach Auffassung des Paritätischen verbleibt jedoch eine erhebliche Finanzierungslücke, weil Einrichtungen einen Teil der tariflichen Lohnerhöhungen dauerhaft selbst tragen müssen. Dies könne die Tarifbindung schwächen und stehe im Widerspruch zu den in den vergangenen Jahren eingeführten Tariftreueregelungen in der Pflege.


Einordnung


Für Pflegeeinrichtungen bestätigt das Gesetz damit die Entwicklung, über die Pflegeinform bereits im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform berichtet hat: Während tarifliche Bezahlung politisch weiterhin gewünscht ist, wird ihre vollständige Refinanzierung in mehreren Leistungsbereichen künftig eingeschränkt. Insbesondere ambulante Dienste mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe sollten die Auswirkungen auf ihre zukünftigen Vergütungsverhandlungen aufmerksam beobachten.


🔎 Weitere Informationen


Der Paritätische Gesamtverband: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Wirkungen ausgewählter Regelungen. Fachinformation des Paritätischen


Pflegeinform: Themenseite GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz