🏛️ Pflegefachassistenz-Ausbildung – Paritätischer gibt Stellungnahme ab

Redaktion • 22. Juli 2025

Paritätischer begrüßt bundesweit standardisierte Pflegefachassistenz-Ausbildung, mahnt aber praxisgerechte Umsetzung mit maximal zwei Praxismodulen und solider Finanzierung an.


Der Verband betont die Notwendigkeit einer eigenständigen und mobilitätsfördernden Ausbildung (Qualifikationsniveau 3), die klare Abgrenzung zur Fachkraftausbildung sicherstellt. Zwei Praxiseinsatzfelder genügen, Inhalte sollen Schwerpunkt auf Prävention, Rehabilitation, Sozialraum legen. Wichtige Punkte: Evaluation des bisherigen PflBG, Anerkennung ausländischer Abschlüsse bis 2028, Finanzierung von Praxisstellen und bundesweite Ausbildungsbudgets.


Quelle:

„Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf … Pflegefachassistenz-Ausbildung“, Paritätischer Gesamtverband, 22.07.2025


 🔗Zum Originalartikel auf der Website des Paritätischen Gesamtverbandes >>


Bisherige Berichterstattung zu diesem Thema

??️ Pflegeassistenzausbildung: Verbändeanhörung eingeleitet

von Redaktion • 27. Juni 2025


Das Gesetzgebungsverfahren wurde wieder aufgenommen. Der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung liegt den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 07. Juli 2025 vor. Der Referentenentwurf kann hier heruntergeladen werden. Über den weiteren Fortgang wird berichtet.


Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung | Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf

von Der Paritätische Gesamtverband | Fachinfo • 9. August 2024


Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab. Die Attraktivität des Berufs soll gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt ber praxisnahe Regelungen an.

Text weiterlesen


Gesetzentwurf zur Pflegeassistenzausbildung

von Redaktion • 18. Juli 2024


Der Entwurf eines Gesetzes für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung ist in die Anhörung gegangen. Bislang war diese Ausbildung Ländersache. Vorgesehen ist eine 18-monatige Ausbildung. Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.

Text weiterlesen



Teilen