PNOG: Paritätischer warnt vor Kürzungen in der häuslichen Pflege
Anlässlich der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) am 5. November 2026 im Deutschen Bundestag hat der Paritätische Gesamtverband deutliche Kritik an den geplanten Leistungseinschnitten in der häuslichen Pflege geübt. Der Verband fordert die Bundestagsabgeordneten auf, die vorgesehenen Kürzungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege zurückzunehmen.
Einschnitte gefährden häusliche Versorgungsstrukturen
Nach Angaben des Paritätischen werden 86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gerade die Leistungen, die diese Versorgung ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten, seien durch das Gesetzesvorhaben gefährdet.
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Überführung des bisherigen Entlastungsbetrags in ein Sozialraumbudget mit eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten sowie dessen vollständigen Wegfall für Menschen mit Pflegegrad 1. Auch Einschränkungen bei der Verhinderungspflege würden die häusliche Versorgung zusätzlich belasten.
Wirtschaftliche Folgen für ambulante Dienste befürchtet
Der Paritätische warnt zugleich vor erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und familienentlastende Dienste. Diese hätten ihre personellen Kapazitäten auf die bisherige Nachfrage ausgerichtet. Leistungskürzungen könnten zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Personalabbau führen.
Kritisiert werden außerdem die fehlenden Übergangsfristen. Zwischen der geplanten Verabschiedung und dem vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 bleibe den betroffenen Diensten kaum Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen.
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