Überarbeitete Richtlinien zu Zulassung, Vergütung und Nachweisen in Kraft getreten

31. Juli 2026

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) drei überarbeitete Richtlinien nach dem SGB XI genehmigt. Die Änderungen sind am 15. Juli 2026 in Kraft getreten und betreffen die Zulassung von Pflegeeinrichtungen, die tarifbezogene Vergütung sowie die Nachweispflichten.


Folgende Richtlinien wurden überarbeitet:


  • Zulassungs-Richtlinien nach § 72 Abs. 3c SGB XI
  • Pflegevergütungs-Richtlinien nach § 82c Abs. 4 SGB XI
  • Nachweis-Richtlinien nach § 84 Abs. 7 SGB X


Die Richtlinien konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben für Pflegeeinrichtungen und sind insbesondere für Träger und Einrichtungsleitungen bei Zulassungs-, Vergütungs- und Nachweisverfahren von Bedeutung.


Die geänderten Fassungen wurden vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht und stehen als Download zur Verfügung.


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