Neue Begutachtungs-Richtlinien seit 1. Oktober in Kraft

8. Oktober 2026

Seit dem 1. Oktober 2026 gelten neue Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI. Der Medizinische Dienst Bund hat die überarbeitete Fassung am 30. September veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherigen Richtlinien vom 21. August 2024.


Schwerpunkt: Begutachtung von Kindern und Jugendlichen


Anlass für die Überarbeitung waren insbesondere Urteile des Bundessozialgerichts zur Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Mukoviszidose.


Die Richtlinien stellen klar, dass krankheitsbedingte Unterstützungsbedarfe bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen sind. Dies betrifft beispielsweise Hilfen bei Ängsten vor medizinisch notwendigen Maßnahmen sowie Unterstützung beim Essen und Trinken oder beim Einhalten krankheits- und therapiebedingter Diäten.


Das Kapitel zur Begutachtung von Kindern und Jugendlichen wurde außerdem neu strukturiert und um eine altersbezogene Übersicht der maßgeblichen Begutachtungskriterien ergänzt.


Weitere Anpassungen


Darüber hinaus wurden zwei Kriterien im Modul 6 („Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“) hinsichtlich des Merkmals „überwiegend selbständig“ präzisiert.


Neu aufgenommen wurden außerdem Regelungen zur Zuständigkeit des Medizinischen Dienstes Bund für digitale Prozesse in der Pflegebegutachtung. Weitere Konkretisierungen zu einheitlichen und digitalen Verfahren sind für eine spätere Überarbeitung vorgesehen.


Weiterführende Informationen


Der Medizinische Dienst Bund stellt sowohl die vollständigen Begutachtungs-Richtlinien als auch eine Übersicht der wesentlichen Änderungen zum Download bereit.


  • Mitteilung des Medizinischen Dienstes Bund vom 30.09.2026
  • Begutachtungs-Richtlinien und Änderungsübersicht zum Download


Quelle: