Technische Anlage zur elektronischen Leistungsbestätigung veröffentlicht

8. Oktober 2026

Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website die Technische Anlage 1, Anhang 6 (Elektronische Leistungsbestätigung), Version 1.00, Stand 08.10.2026 für Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V veröffentlicht. Die aktualisierten Unterlagen stehen ab sofort zum Download bereit.


Die Technischen Anlagen enthalten die aktuellen Vorgaben für den elektronischen Datenaustausch von sonstigen Leistungserbringern nach § 302 SGB V.  Einrichtungen und Softwareanbieter sollten die Änderungen bei der Umsetzung der Abrechnungs- und Datenaustauschverfahren berücksichtigen.


Quelle & Download