Technische Anlage zur elektronischen Leistungsbestätigung veröffentlicht
8. Oktober 2026
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website die Technische Anlage 1, Anhang 6 (Elektronische Leistungsbestätigung), Version 1.00, Stand 08.10.2026 für Sonstige Leistungserbringer nach § 302 SGB V veröffentlicht. Die aktualisierten Unterlagen stehen ab sofort zum Download bereit.
Die Technischen Anlagen enthalten die aktuellen Vorgaben für den elektronischen Datenaustausch von sonstigen Leistungserbringern nach § 302 SGB V. Einrichtungen und Softwareanbieter sollten die Änderungen bei der Umsetzung der Abrechnungs- und Datenaustauschverfahren berücksichtigen.
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