Pflegestrukturkommission: Mitglieder und erste Reaktionen
Berlin, 28. Oktober 2026. Die von der Bundesregierung eingesetzte Pflegestrukturkommission ist am 27. Oktober zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Das 13-köpfige Expertengremium soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Die Bundesregierung strebt an, dass die darauf aufbauende Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft tritt.
Im Mittelpunkt stehen die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung, die bedarfsgerechte Gestaltung der Leistungen, eine effizientere pflegerische Versorgung sowie die stärkere Einbeziehung von Prävention und Rehabilitation. Die Kommission soll dabei auch die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ und der Finanzkommission Gesundheit berücksichtigen.
Quelle:
Wer gehört der Kommission an?
Die Bundesregierung hat 13 Mitglieder berufen. Die nachfolgende Übersicht nennt neben den Namen die derzeitigen beruflichen Funktionen beziehungsweise fachlichen Hintergründe.
Name | Aktuelle Funktion | beruflicher Hintergrund
- Prof. Dr. Georg Cremer | Vorsitzender; Volkswirtschaftler, ehemaliger Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes
- Prof. Gabriele Kuhn-Zuber | Stellvertretende Vorsitzende | Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin
- Prof. Dr. Christine Arentz | Volkswirtschaftlerin, stellvertretende Direktorin des Instituts für Versicherungswesen an der TH Köln
- Michaela Evans-Borchers | Sozialwissenschaftlerin, Direktorin des Forschungsschwerpunkts Arbeit & Wandel an der Westfälischen Hochschule
- Jürgen Graalmann | Geschäftsführer der Brückenköpfe und des Deutschen Pflegetages; ehemaliger Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
- Prof. Dr. Martina Hasseler | Professorin für Gesundheits- und Pflegewissenschaften an der Ostfalia Hochschule
- Prof. Dr. Dörte Heger | Volkswirtschaftlerin, stellvertretende Leiterin des Kompetenzbereichs Gesundheit am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
- Prof. Dr. Stefan Huster | Rechtswissenschaftler, Direktor des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum
- Prof. Dr. Thorsten Kingreen | Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg
- Hans-Dieter Nolting | Psychologe, Leiter mehrerer Geschäftsbereiche am IGES Institut
- Prof. Dr. Heinz Rothgang | Gesundheitsökonom, Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung am SOCIUM der Universität Bremen
- Prof. Dr. Gregor Thüsing | Rechtswissenschaftler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn
- Rita Zöllner | Pflegewissenschaftlerin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Deutsches Ärzteblatt und Universität Bremen.
Stellungnahmen und Erwartungen zur Reform der Pflegeversicherung
Paritätischer Gesamtverband
Der Paritätische fordert eine grundlegende und solidarisch finanzierte Pflegereform. In einem am 16. Oktober 2026 veröffentlichten Positionspapier spricht sich der Verband unter anderem für eine Pflegevollversicherung, die Stärkung der häuslichen Pflege, den Ausbau von Prävention und bessere Arbeitsbedingungen aus. Zudem fordert er einen langfristigen Gesamtplan für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung bis 2040.
Bereits am 30. September hatte Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Rock betont, dass die Pflegestrukturkommission die grundlegende Finanzierungsdebatte aufgreifen müsse. Der Verband fordert ausdrücklich, die Wohlfahrtsverbände an den Beratungen zu beteiligen.
Quellen:
- Paritätische Positionen zur Zukunft der Pflege, 16.10.2026
- Pressemitteilung des Paritätischen, 30.09.2026
Deutscher Pflegerat (DPR)
Der Deutsche Pflegerat fordert, den tatsächlichen Pflegebedarf zum Maßstab der Reform zu machen. Kritisiert wird insbesondere, dass der DPR als maßgebliche Berufsorganisation nicht selbst in der Kommission vertreten ist. Der Verband verlangt eine verbindliche Beteiligung der professionellen Pflege sowie Reformen, die Versorgungssicherheit, Personalbemessung und eigenständige pflegerische Kompetenzen berücksichtigen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Der DBfK hat am 15. Oktober ein Sieben-Punkte-Papier vorgelegt. Er warnt davor, die Reform auf Finanzierungsfragen zu reduzieren. Zu seinen Forderungen gehören die Stärkung eigenständiger pflegerischer Kompetenzen, die Überwindung der Sektorengrenzen, eine bessere Personalausstattung und die Entlastung pflegender Angehöriger.
Verband der Ersatzkassen (vdek)
Der vdek begrüßt die Aufnahme der Kommissionsarbeit. Er erwartet Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen, zur langfristigen Finanzierung und zu einem finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Auch Prävention und moderne Versorgungsstrukturen müssten stärker berücksichtigt werden.
Einordnung
Die Zusammensetzung der Kommission zeigt einen deutlichen Schwerpunkt auf Wissenschaft, Gesundheitsökonomie und Sozialrecht. Pflegewissenschaftliche Expertise ist ebenfalls vertreten. Organisationen der Pflegeberufe, der Einrichtungsträger und der pflegenden Angehörigen sind dagegen nicht unmittelbar als Interessenvertretungen beteiligt.
Für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wird insbesondere entscheidend sein, ob die Kommission über Finanzierungsfragen hinaus konkrete Vorschläge zur Sicherung der Versorgungsstrukturen, zur Personalbemessung und zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Einrichtungen entwickelt.
Die Bundesregierung hat angekündigt, Leistungserbringer, Kommunen und Betroffene in die Beratungen einzubeziehen. Wie diese Beteiligung konkret ausgestaltet wird, bleibt abzuwarten.


