PNOG: Kabinettsbeschluss – Änderungen und Kritik
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Gegenüber den bisherigen Plänen wurden einzelne Einschränkungen zurückgenommen und zentrale Regelungen verändert. Für Pflegeeinrichtungen sind vor allem die Tarifrefinanzierung und der spätere Start der Pflegebegleitung relevant. Grundsätzliche Kritik am Reformkurs bleibt.
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) verabschiedet. Die Bundesregierung will damit die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, die häusliche Versorgung stärken und stärker auf Prävention setzen. Der Kabinettsbeschluss ist ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren; die vorgesehenen Änderungen sind damit noch kein geltendes Recht.
Was sich für Pflegeeinrichtungen besonders verändert
Tarifrefinanzierung bleibt grundsätzlich geschützt
Die im Referentenentwurf vorgesehene pauschale Aussetzung der Tariforientierung wurde im Regierungsentwurf in dieser Form nicht übernommen. Tarifliche beziehungsweise tariforientierte Entlohnung bleibt grundsätzlich refinanzierungsrechtlich geschützt.
Für Einrichtungen, die nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, sind allerdings Einschränkungen vorgesehen: Vom 2. Januar 2027 bis Ende 2030 sollen Entlohnungssteigerungen in Vergütungsvereinbarungen höchstens bis zur Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 SGB V berücksichtigt werden. Ein zusätzlicher prozentualer Abschlag ist in dieser Regelung nicht vorgesehen.
Strukturelle Veränderungen, etwa durch die Personalbemessung, bleiben laut Begründung unberührt. Entscheidend ist damit, welches Entlohnungsmodell eine Einrichtung anwendet.
Pflegebegleitung startet erst 2029
Die neue Pflegebegleitung soll am 1. Januar 2029 beginnen. Bis Ende 2028 gelten die im Entwurf vorgesehenen Beratungsregelungen nach § 37 Absatz 3 SGB XI weiter.
Für ambulante Dienste ist außerdem bedeutsam: Die Pflegekassen müssen bestehende externe Beratungsstrukturen berücksichtigen. Die Begründung nennt ausdrücklich Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen, die bisher Beratungsbesuche durchgeführt haben. Eine automatische Übernahme ihrer bisherigen Aufträge folgt daraus jedoch nicht.
Änderungen bei Leistungen und Budgets
Die vorgesehene Verlängerung der Zeiträume bis zum Erreichen höherer Leistungszuschläge in der vollstationären Pflege ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten. Die bisherige Staffelung soll bestehen bleiben.
Beim Entlastungsbudget entfällt die im Referentenentwurf vorgesehene Halbierung während der ersten drei Monate bei erstmaligem Erhalt von Pflegegrad 2 oder 3. Zugleich ändern sich die Monatsbeträge: Vorgesehen sind 380 Euro für Pflegegrad 2, 630 Euro für Pflegegrad 3, 890 Euro für Pflegegrad 4 und 1.080 Euro für Pflegegrad 5.
Das Überbrückungsbudget soll für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich bis zu 2.285 Euro jährlich betragen. Es finanziert ambulante Notdienstleistungen in pflegerischen Akutsituationen und Kurzzeitpflege.
Die regelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge soll erst 2029 beginnen. Der Referentenentwurf sah einen Beginn im Jahr 2028 vor.
Die Neuordnung bleibt damit weitreichend: Der Regierungsentwurf hält unter anderem an höheren Zugangsschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 und einer veränderten Bewertungssystematik fest. Das neue Sozialraumbudget ist ausschließlich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen.
Wie die Pflege den Kabinettsbeschluss bewertet
Paritätischer: Grundsätzliche Kritik bleibt
Der Paritätische Gesamtverband bewertet das PNOG weiterhin als Kürzungspaket. Er fordert eine solidarische Pflegevollversicherung und eine Beteiligung der Wohlfahrtsverbände an der angekündigten Strukturkommission. Die Änderungen bis zum Kabinettsbeschluss haben seine grundsätzliche Ablehnung damit nicht ausgeräumt.
DBfK: Bestehende Beratungskompetenz erhalten
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe kritisiert, dass das PNOG bereits weitreichende Veränderungen festlegt, bevor die angekündigte Strukturkommission ein Gesamtkonzept entwickeln kann. Präventionsorientierung und Pflegebegleitung bewertet der Verband grundsätzlich positiv. Entscheidend seien jedoch deren Ausgestaltung und Finanzierung.
Zugleich warnt der DBfK davor, bewährte Beratungsstrukturen und pflegefachliche Kompetenz zu schwächen. Weitere Risiken sieht er bei der Refinanzierung steigender Löhne sowie bei möglichen Folgen der veränderten Pflegegradeinstufung für die Personalausstattung. Er fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Ersatzkassen: Einigung begrüßt, Finanzierungsfragen bleiben offen
Der Verband der Ersatzkassen begrüßt die Einigung der Regierungskoalition. Die angekündigte Strukturkommission müsse nun langfristige Lösungen entwickeln. Dazu zählt der vdek einen finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, eine Begrenzung der Eigenanteile und eine stärkere Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch den Bund. Auch die Rückzahlung der Coronakosten an die Pflegeversicherung stehe weiterhin aus.
Saarland: Entlastung bei Pflegekosten bleibt unzureichend
Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung begrüßt, dass die bisherige Staffelung der Leistungszuschläge erhalten bleibt und die tarifliche Entlohnung abgesichert wird. Damit seien drohende Verschlechterungen verhindert worden. Das zentrale Ziel, die Pflegekosten für Betroffene spürbar zu senken, sei jedoch verfehlt worden. Jung fordert deshalb einen Pflegekostendeckel in Verbindung mit einer sozial gerechten Finanzierung und kündigt an, dass sich die Landesregierung weiter mit Nachdruck in den Reformprozess einbringen werde.
🔎 Weitere Informationen
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