Energetische Sanierung: Paritätischer fordert Förderung für Pflegeheime

20. Oktober 2026

Der Paritätische Gesamtverband fordert ein eigenständiges Bundesförderprogramm für die energetische Sanierung und den Hitzeschutz sozialer Einrichtungen. Dafür sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt zehn Milliarden Euro bereitgestellt werden. Besonders im Blick stehen Pflegeheime und andere Einrichtungen, in denen ältere und pflegebedürftige Menschen versorgt werden.


Anlass ist der Referentenentwurf des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetzes (ÖffEGSanG), zu dem der Paritätische Stellung genommen hat. Mit dem Gesetz sollen europäische Vorgaben zur Energieeffizienz öffentlicher Gebäude umgesetzt werden.


Verbindliche Sanierungsziele ab 2027


Der Gesetzentwurf sieht vor, ab 2027 jährlich mindestens drei Prozent der maßgeblichen Gebäudefläche öffentlicher Einrichtungen energetisch zu sanieren. Bis Ende 2040 sollen mindestens 45,7 Prozent dieser Fläche das Niveau eines Niedrigstenergiegebäudes erreichen.

Der Paritätische begrüßt die Zielsetzung, fordert jedoch verbindliche Zwischenziele und eine stärkere Berücksichtigung des sommerlichen Hitzeschutzes.


Die vorgesehenen Sanierungspflichten betreffen öffentliche Einrichtungen. Eine unmittelbare Sanierungspflicht für sämtliche Pflegeeinrichtungen ergibt sich daraus nicht.


Pflegeeinrichtungen benötigen besondere Förderung


Aus Sicht des Paritätischen reichen die vorgesehenen Regelungen nicht aus, um den erheblichen Sanierungsbedarf der sozialen Infrastruktur zu bewältigen.


Gerade stationäre Pflegeeinrichtungen stehen vor besonderen Herausforderungen: Neben der energetischen Modernisierung von Heizungsanlagen und Gebäuden gewinnt der Schutz pflegebedürftiger Menschen vor sommerlicher Überhitzung zunehmend an Bedeutung.

Der Verband fordert deshalb ein eigenständiges Bundesförderprogramm, das energetische Sanierungen und Maßnahmen zum Hitzeschutz gleichermaßen unterstützt. Spätestens mit dem Bundeshaushalt 2027 soll ein verbindlicher Einstieg in die Förderung erfolgen.


Sanierungskosten dürfen Pflegebedürftige nicht zusätzlich belasten


Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die Finanzierung. Nutzen Pflegeeinrichtungen Gebäude öffentlicher Eigentümer, können energetische Sanierungen zu steigenden Mietkosten führen.


Der Paritätische fordert deshalb, dass zusätzliche Mietbelastungen durch tatsächliche Energieeinsparungen ausgeglichen werden. Wo dies nicht gelingt, müssten öffentliche Fördermittel oder geeignete Refinanzierungsregelungen greifen.


Für stationäre Pflegeeinrichtungen ist diese Forderung besonders bedeutsam, da Investitionskosten grundsätzlich Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner haben können.


Der Verband verlangt, dass zusätzliche Sanierungskosten nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer sozialer Dienstleistungen abgewälzt werden.


Gebäudekataster soll auch Pflegeeinrichtungen erfassen


Darüber hinaus spricht sich der Paritätische für ein bundesweites Gebäudekataster aus, das auch die soziale Infrastruktur der Freien Wohlfahrtspflege berücksichtigt.


Neben dem energetischen Zustand sollen darin künftig auch Klimarisiken wie Hitze und Starkregen erfasst werden. Damit könnten Sanierungsbedarfe besser bewertet und Fördermittel gezielter eingesetzt werden.


Einordnung für die Pflegepraxis: Die Stellungnahme unterstreicht den wachsenden Investitionsbedarf in Pflegeimmobilien. Entscheidend wird sein, ob künftige Förderprogramme auch freigemeinnützigen Pflegeeinrichtungen offenstehen und wie notwendige Sanierungsmaßnahmen refinanziert werden können. Konkrete neue Förderansprüche ergeben sich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht.


Weiterführende Informationen


Dort stehen auch die vollständige Stellungnahme und der Referentenentwurf zum Download bereit.