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Bundesempfehlungen zur Umsetzung der Personalbemessung nach § 113c SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen verabschiedet.

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Feb. 28, 2023

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ist der § 113c SGB XI „Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen“ neu geregelt worden. Die Trägervereinigungen auf Bundesebene – wie der Paritätische Gesamtverband – haben in § 113c Absatz 4 SGB XI einen konkreten Auftrag erhalten, bis zum 30. Juni 2022 zusammen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen Empfehlungen zu Inhalten der Verträge nach § 113c Absatz 5 SGB XI zu erstellen.


Die Vertragspartner der Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI für die vollstationäre Pflege haben sodann den Auftrag, u.a. die in einer Pflegesatzvereinbarung mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung mit Wirkung ab 1. Juli 2023 zu vereinbaren. Grundlage hierfür sind die bestehenden rahmenvertraglichen Regelungen oder noch zu schließende Rahmenverträge. Die vorliegenden Bundesempfehlungen geben den Vertragspartnern nach § 75 Absatz 1 SGB XI in den Ländern damit eine Empfehlung zur Anpassung ihrer Landesrahmenverträge und fördern somit eine einheitliche Umsetzung. Bis zur entsprechenden Anpassung der Landesrahmenverträge gelten die vorliegenden Empfehlungen für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2023 als unmittelbar verbindlich.

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