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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Mit der
Zustimmung des Bundesrates am 17.10.2025 und der Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt am 31.10.2025
ist das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz rechtskräftig und soll weitgehend
zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Nachrichten
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Altenpflegeassistenzgesetz verabschiedet. Der Paritätische begrüßt die bundesweite Vereinheitlichung der Ausbildung, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei Struktur und Finanzierung.
Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 das Pflegefachassistenzgesetz und das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehem. Pflegekompetenzgesetz) beschlossen. Damit werden zwei weitreichende Gesetze für die Pflege in das parlamentarische Verfahren gegeben.
Das Gesetzgebungsverfahren wurde wieder aufgenommen. Der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung liegt den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 07. Juli 2025 vor.
Die vorgesehen bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung wird weitestgehend begrüßt. Kritik gibt es allerdings an der Ausbildungsdauer, der Finanzierung und der Struktur der praktischen Ausbildung.

Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab. Die Attraktivität des Berufs soll gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt ber praxisnahe Regelungen an.
Hintergrund & Materialien
31. Oktober 2025
BMG | Pflegefachassistenzeinführungsgesetz >
Informationen zur Gesetzgebung und Wortlaut des Gesetzes

