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Coronabedingte Kosten werden zu existenzbedrohenden Herausforderungen

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zum neuen IfSG • Sept. 09, 2022

Aus Sicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wird es durch das aktuell beschlossene Infektionsschutzgesetz zu keiner einheitlichen Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen kommen. Noch schlimmer wiege, dass die Regelungen des Gesetzes für Pflegeheime zu gravierenden wirtschaftlichen Belastungen für die Träger und Unzufriedenheiten bei den Mitarbeitenden führen werden.


Die coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflegeeinrichtungen sind auch abseits eines Zeitraums der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine betriebswirtschaftlich existenzbedrohende Herausforderung“, schätzt Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ein. „Nach Auslaufen der Hilfemechanismen im Sommer, werden die Einrichtungen und deren Klient:innen hier auf den coronabedingten Mehrkosten sitzen gelassen. Insbesondere die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die nur über die Ausrufung eine epidemische Lage von nationaler Tragweite die Möglichkeit haben, Corona-bedingte Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen vorzunehmen. Das einfachste Instrument in Form eines Zuschlags für den Infektionsschutz wird hier leider nicht genutzt.“

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