Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe: Kein Verwässern der Pflegefachassistenz

13. Februar 2026

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) wird ab dem 1. Januar 2027 erstmals eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Der DBfK begrüßt ausdrücklich das Ziel, den bisherigen Länder-Flickenteppich zu beenden und die Ausbildungsqualität zu stärken.


Gleichzeitig warnt der Berufsverband davor, dass der stark verkürzte Qualifizierungsweg von nur 320 Stunden faktisch zum Regelpfad werden könnte – mit Risiken für Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und zusätzlicher Belastung für Pflegefachpersonen.


Sorge vor „Kurzweg“ als Standard


Kritisch sieht der DBfK insbesondere die Möglichkeit, dass praxiserfahrene Helfer:innen ohne Berufsabschluss mit mindestens drei Berufsjahren (Vollzeitäquivalent) die reguläre Ausbildung faktisch überspringen und nach einem 320-stündigen Vorbereitungskurs direkt zur Prüfung zugelassen werden.


Im Regelfall soll die Ausbildung zur Pflegefachassistenz 18 Monate dauern. Was laut Gesetz als Ausnahme gedacht ist, könne in der Praxis – etwa unter Personal- und Kostendruck, besonders in der Langzeitpflege – zur schnellen Standardlösung werden. Erfahrungen aus Niedersachsen, wo ein solcher Kurzbildungsgang bereits erprobt wird, zeigten, dass sich dieser Weg verfestigen könne.

„Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund achtwöchiges Minimalprogramm erreicht werden.


Pflegefachassistenz umfasst patient:innensicherheitsrelevante Aufgaben – dafür braucht es eine solide theoretische Fundierung, strukturiertes Lernen und professionelle Praxisanleitung“, betont Vera Lux, Präsidentin des DBfK. Der 320-Stunden-Weg dürfe keine Abkürzung zur Kompensation des Personalmangels werden.


Sicherheitsrelevante Aufgaben


Nach Angaben des Verbandes reicht das Aufgabenprofil der Pflegefachassistenz über reine Unterstützung hinaus und kann – je nach Delegation – auch sicherheitskritische Tätigkeiten umfassen, etwa Mitwirkung an Diagnostik und Therapie, Medikamenten- oder Sauerstoffgabe nach Übertragung sowie Notfallmaßnahmen.


Ohne verlässlich abgesicherte Praxisanleitung und überprüfbare Kompetenzfeststellung steige das Risiko von Fehlentscheidungen. Zugleich wachse der Supervisions-, Kontroll- und Haftungsdruck auf delegierende Pflegefachpersonen. „Eigentlich gewollte Entlastungseffekte sind damit hinfällig“, so Lux.


Forderung nach verbindlichen Qualitätsstandards


Der DBfK fordert Bund und Länder auf, die Umsetzung des Gesetzes so auszugestalten, dass ein bundesweit vergleichbares Qualifikationsniveau tatsächlich erreicht wird. Maßstab müsse eine bessere Ausbildung, ein höheres Qualifikationsniveau und echte Patient:innensicherheit sein.


Ein   Positionspapier des DBfK zum Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) liegt vor.

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