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Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz – PUEG)

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Apr. 05, 2023

Die Bundesregierung hat im Kabinett das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Die Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung sind jedoch nicht ausreichend. Der Paritätische hebt als besonders besorgniserregend hervor, dass mit diesem Gesetzentwurf erneut keine dringend notwendige Strukturreform der sozialen Pflegeversicherung, vor allem in Bezug auf die Finanzierung von Pflege, erfolgt.


Um die soziale Pflegeversicherung langfristig auf eine tragfähige Basis zu stellen, ist eine ernsthafte Debatte über die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung zwingend notwendig. Der Paritätische spricht sich für den Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung aus.


Der für die Pflegereform vorgesehene Finanzrahmen (Anhebung Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte) wird als zu gering angesehen, um die selbst im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorhaben umzusetzen. Der Referentenentwurf bleibt hier hinter den selbst gesteckten Zielen der Bundesregierung deutlich zurück. Zu nennen wären hier z. B. handfeste Strukturelemente zur Begrenzung der Eigenanteile und die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen (siehe auch PM des Paritätischen vom 05.04.2023), aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie Abschaffung geteilter Dienste usw. Um alleine diese Herausforderungen meistern zu können, werden dringend Bundesmittel für die Pflegeversicherung gebraucht. Weitere erforderliche Reformschritte in der Pflege zur Stärkung der häuslichen Pflege sind zudem nicht erkennbar.


Im Einzelnen wird der Kabinettsentwurf wie folgt bewertet:  ...weiterlesen

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