GKV-Gesetz: Bundesregierung spart auch an der Pflege zu Hause

3. Mai 2026

Der DBfK kritisiert den Gesetzentwurf zur Beitragssatzstabilisierung scharf. Geplante Vergütungsdeckelungen gefährden aus Sicht des Verbands die ambulante und stationäre Versorgung.


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) übt scharfe Kritik am geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Entwurf setze nicht auf strukturelle Reformen, sondern auf pauschale Ausgabenbegrenzungen – mit erheblichen Risiken für die Pflegeversorgung.


Besonders betroffen ist die ambulante Pflege: Für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege sollen Vergütungssteigerungen gedeckelt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist sogar eine verschärfte Obergrenze vorgesehen. Gleichzeitig soll die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen entfallen.


Nach Einschätzung des DBfK entstehen dadurch Versorgungslücken. Da Leistungen nach SGB V und SGB XI in der Praxis eng verzahnt sind, würden sich Einschnitte direkt auf die gesamte Versorgungsstruktur auswirken – einschließlich der Belastung für Angehörige und Kommunen.


Auch im Krankenhausbereich sieht der Verband Risiken: Das Pflegebudget soll künftig begrenzt und zusätzlich um pflegeentlastende Maßnahmen gekürzt werden. Damit werde die ursprünglich beabsichtigte Schutzfunktion des Pflegebudgets geschwächt.


Der DBfK fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Deckelungen zurückzunehmen und eine vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten sicherzustellen. Andernfalls drohten negative Folgen für Personal, Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Pressemitteilung vom 29.04.2026 >



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