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Härtefallhilfe Energie Saarland

Redaktion • März 29, 2023

Kleine und mittlere Unternehmen – dazu gehören auch Pflegeeinrichtungen -, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe, die in 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, können ab sofort Unterstützung beantragen. Die vom Land konzipierte Härtefallhilfe Energie Saarland wird als Billigkeitsleistung aus Haushaltsmitteln des Bundes gewährt und stellt darauf ab, energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl.


Wirtschaftsminister Jürgen Barke: „Eine Unterstützung über alle Energieträger hinweg war uns daher ein wichtiges Anliegen, denn beispielsweise auch bei Pellets und Öl gab es im Jahr 2022 erhebliche Preissteigerungen. Gerade im Saarland sind diese Energieträger weit verbreitet. Auch wenn die Energiepreise in den letzten Wochen wieder deutlich gesunken sind, müssen wir den Betrieben unter die Arme zu greifen, die trotz allem unter deutlichen Kostensteigerungen leiden. Wir wissen in dieser Krise um unsere Verantwortung und lassen unsere Unternehmen dabei nicht allein.“ Mit der Härtefallhilfe Energie Saarland ergänzt die Landesregierung die Maßnahmen des Bundes an der richtigen Stelle, so Barke.


Wichtigste Voraussetzungen zur Antragstellung sind eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021, ein Anteil der betrieblichen Energiekosten am Umsatz von mindestens 6 Prozent im Jahr 2022 und ein durch Energiekostensteigerungen verursachtes negatives Betriebsergebnis im Jahr 2022. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz im Saarland. 


Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 31.10.2023 möglich.

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