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Inflationsrate: Lauterbach wendet sich an GKV-Spitzenverband

Redaktion • Aug. 17, 2022

In einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben hat sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach an die Vorstandsvorsitzende des GKV Spitzenverbandes Pfeiffer gewandt. Er bittet darum, die Landesverbände der Pflegekassen auf die Möglichkeiten der vorzeitigen Neuverhandlung auf der Grundlage des § 85.7 SGB XI hinzuweisen, um der unvorhergesehenen Kostenentwicklung, insbesondere der Energie- und Lebensmittelkosten, Rechnung zu tragen.

„… Den Partnern der Selbstverwaltung stehen verschiedene Mechanismen zur Verfügung, um den Auswirkungen der allgemeinen Preissteigerung im Hinblick auf die tatsächliche Kostenentwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der regelmäßigen Vergütungsanpassungen Rechnung zu tragen. Diese erprobten und verlässlichen Mechanismen gilt es zu nutzen, um einen fairen Ausgleich überall dort zu schaffen, wo er auf Basis der Expertise der beteiligten Akteure der Selbstverwaltung angezeigt ist. Ich bitte Sie, die entsprechenden Möglichkeiten zu nutzen und gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer flexible und an die Sachlage des jeweiligen Bereichs angepasste Lösungen zu finden …“ so Lauterbach in dem Schreiben vom 29.06.2022.

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