Personal- & Tariffragen

Löhne und Gehälter | Tarifbindung

Personalbemessung | Personalgewinnung

Aktuelles 

von Redaktion 27. Mai 2025
Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein hat ein Einrichtungs- und trägerübergreifendes Springerpoolkonzept für die Langzeitpflege veröffentlicht. Interessierte Einrichtungen aus dem Bereich des Paritätischen können sich bei Fragen an den Paritätischen Schleswig-Holstein wenden. Ansprechpartner ist der Referent für Altenhilfe und Pflege Gerhard Boll, Telefon: +49 (0)431/56 02-80, Mobil: +49(0) 1605348982, Mail: boll@paritaet-sh.org
von Redaktion 27. Mai 2025
Im Rahmen eines vom Freistaat Bayern geförderten Modellprojekts wurden in den Jahren 2023/2024 insgesamt 32 Springerkonzepte in 65 Langzeitpflegeeinrichtungen erprobt. Ziel war es, die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals durch verlässliche Dienstpläne und Ruhezeiten zu verbessern.
von Redaktion 28. April 2025
Nach intensiven Verhandlungen, begleitet von Warnstreiks und einer Schlichtung, wurde im April 2025 ein neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgeschlossen. Dieser bringt insbesondere für Pflegekräfte in öffentlichen Einrichtungen spürbare Verbesserungen mit sich.​
von Redaktion 4. April 2025
Nach einer Mitteilung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wurde die bundesweit erste Fortbildungsordnung von und für Pflegefachpersonen im November 2024 verabschiedet und tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Weitere Nachrichten

Beschäftigtenverzeichnis ambulante Pflege

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen.

Fristveränderung zur Nutzung der LBNR

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte | Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Informationen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur finden Sie hier.

Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.

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Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb) | Informationsportal Anerkennung in Deutschland

Mitgliederservice

Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) vertritt die Interessen der angeschlossenen Mitglieder der Paritätischen Landesverbände sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
Sie verhandelt für ihre Mitglieder die erforderlichen Tarifverträge und unterstützen sie auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

Paritätische Tarifgemeinschaft