Personal- & Tariffragen

Löhne und Gehälter | Tarifbindung

Personalbemessung | Personalgewinnung

Aktuelles 

von Redaktion 27. Juli 2025
Die Rückfrage der Saarländischen Pflegegesellschaft bei den Landesverbänden der Pflegekassen zum Umsetzungsstand des § 113c SGB XI, ergab zum Stand 30.06.2025 einen Zuwachs von insgesamt 167 Stellen in den Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege im Saarland.
6. Juli 2025
Die Gewinnung internationaler Fachkräfte zählt zu den zentralen Herausforderungen – und Chancen – für die wirtschaftliche Zukunft des Saarlandes. Um diesen Prozess aktiv zu gestalten, lädt das Wirtschaftsministerium sowie weitere Partner am 8. Oktober 2025 zu einer Auftaktveranstaltung ein.
von Redaktion 5. Juli 2025
Zum 01. August steigen die Gehälter der rund 3.300 Tarifbeschäftigten beim Schwesternverband um durchschnittlich 6 %. Die Lohnsteigerung für die Mitarbeitenden in Pflege und Betreuung sowie Verwaltung orientiert sich am Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes.
von Redaktion 11. Juni 2025
Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, müssen gem. §72 Abs. 3e SGB XI der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege jährlich bis zum 31. August Angaben zur Tarifbindung und maßgebliche Informationen aus den Tarifverträgen mitteilen.
Weitere Nachrichten

Beschäftigtenverzeichnis ambulante Pflege

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen.

Fristveränderung zur Nutzung der LBNR

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte | Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Informationen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur finden Sie hier.

Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.

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Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb) | Informationsportal Anerkennung in Deutschland

Mitgliederservice

Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) vertritt die Interessen der angeschlossenen Mitglieder der Paritätischen Landesverbände sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
Sie verhandelt für ihre Mitglieder die erforderlichen Tarifverträge und unterstützen sie auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

Paritätische Tarifgemeinschaft