⚖️💼Pflegemindestlohn: Nächste Stufen bis 2027 vorgesehen
Der Pflegemindestlohn soll nach Empfehlung der Pflegekommission erneut steigen. Vorgesehen sind zwei weitere Erhöhungsschritte zum 1. Juli 2026 und 1. Juli 2027 – gestaffelt nach Qualifikation.
Der Pflegemindestlohn in der Pflegebranche ist bereits zum 1. Juli 2025 auf bundesweit einheitliche Sätze angehoben worden: 16,10 € (Pflegehilfskräfte), 17,35 € (qualifizierte Pflegehilfskräfte, mind. 1-jährige Ausbildung) und 20,50 € (Pflegefachkräfte) – jeweils brutto pro Stunde.
Für die künftige Entwicklung liegt nun ein weiterer Stufenplan vor: Am 25. November 2025 haben Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht, dass die Pflegekommission zwei weitere Erhöhungen empfiehlt.
Nach aktuellem Plan steigen die Mindestlöhne in weiteren Schritten:
- ab 1.7.2026: Pflegehilfskräfte 16,52 €, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 €, Pflegefachkräfte 21,03 €
- ab 1.7.2027: Pflegehilfskräfte
16,95 €, qualifizierte Pflegehilfskräfte
18,26 €, Pflegefachkräfte
21,58 €
(jeweils brutto pro Stunde).
Wichtig für die Praxis: Die Werte für 2026/2027 sind als Empfehlung der Pflegekommission veröffentlicht; die verbindliche Umsetzung erfolgt üblicherweise über eine entsprechende Verordnung.
>> Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Link)
>> Zur Sonderseite Mindestlöhne (interner Link)

