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Klarstellung: Krankentransport umfasst auch Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen und Krebsfrüherkennungen

Redaktion • Okt. 21, 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Oktober 2022 eine Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie vorgenommen. Neben Fahrten von dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigten pflegebedürftigen und schwerbehinderten Personen zu ambulanten Behandlungen aus zwingenden medizinischen Gründen gehören auch ausdrücklich Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen und zu Krebsfrüherkennung. 


Krankentransportrichtline (Link) >>

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