Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Stand | Diskussion | Einordnung
Aktueller Stand:
Am 4. Juni 2026 wurde bekannt, dass ein erster Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegt (siehe Berichterstattung ). Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressort- und Verbändeabstimmung. Anschließend wird das Bundeskabinett über den Regierungsentwurf beraten. Es folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Änderungen am Gesetzentwurf sind daher im weiteren Verfahren zu erwarten.
Gesetzgebungsmonitor
🟢 Referentenentwurf
🟡 Ressort- und Verbändeabstimmung
⚪ Bundeskabinett
⚪ Bundestag
⚪ Bundesrat
⚪ Verkündung / Inkrafttreten
Nachrichten
Dokumente
10. Juni 2026
Synopse zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung >
10. Juni 2026
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung >
10. Juni 2026
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung >
10. Juni 2026
BMG | Fragen und Antworten zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) >
04. Juni 2026
Referentenentwurf Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG)
>
11. Dezember 2025
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ – Ergebnispräsentation >
Abschlussbericht und begleitende Dokumente zur Reform der Pflegeversicherung (PDF, Bund/Länder)
PNOG: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Stand: Referentenentwurf vom 4. Juni 2026
Die Übersicht fasst die für Pflegeeinrichtungen besonders relevanten geplanten Änderungen zusammen. Sie ersetzt nicht den Gesetzentwurf oder die Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit, sondern erleichtert den schnellen Überblick.
📘 Leistungen der Pflegeversicherung
Was soll sich ändern?
Das Leistungsrecht der Pflegeversicherung soll neu strukturiert werden:
- Einführung eines Sachleistungsbudgets
- Einführung eines Entlastungsbudgets.
- Einführung einer Pflegebegleitung.
- Einführung eines Sozialraumbudgets.
- Einführung eines Überbrückungsbudgets.
- Veränderungen bei Leistungszuschlägen und Pflegebegutachtung.
- Mehr Transparenz durch das digitale „Pflege-Cockpit“.
Einzelheiten zum Sachleistungsbudget
Das Sachleistungsbudget ersetzt das bisherige Pflegegeld für selbst beschafffte Pflegehilfen. Es beträgt für Pflegegradin Euro/Monat (bisherige beträge in Klammer):
PG 2 386 (347)
PG 2 638 (599)
PG 4 889 (880)
PG 5 1.079 (990)
Einzelheiten zum neuen Entlastungsbudgets
Das Entlastungsbudget ersetzt weitgehend das bisherige Pflegegeld für selbst beschafffte Pflegehilfen. Es beträgt für Pflegegrae din Euro/Monat (bisherige beträge in Klammer):
- PG 2 386 (347)
- PG 2 638 (599)
- PG 4 889 (880)
- PG 5 1.079 (990)
Einzelheiten zur Pflegebegleitung
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Pflegebedürftige in häuslicher
Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 haben An-
spruch auf ein Sozialraumbudget in
Höhe von monatlich bis zu 175 Euro, so-
fern sie das 25. Lebensjahr vollendet ha-
ben, oder in Höhe von monatlich bis zu
300 Euro, sofern sie das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben. Der Betrag
ist zweckgebunden einzusetzen für
Leistungen von Angeboten zur Unter-
stützung im Alltag im Sinne des § 45a
mit einer Anerkennung nach Landes-
recht oder durch die Pflegekassen.
Einzelheiten zum Überbrückungsbudget
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🔴 Leistungserbringung und Vergütung
Was soll sich ändern?
Die Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sollen in mehreren Bereichen angepasst werden.
- Die Tariforientierung wird von 2.1.2027 bis 31.12.2029 ausgesetzt
- Vergütungssteigerungen orientieren sich an der Grundlohnsummensteigerung (abzüglich eines prozentualen Abschlags.
- Neue Versorgungsverträge zur Überbrückungsversorgung in pflegerischen Akutsituationen
- Praktische Erprobung innovativer Konzepte möglich
- Technische und digitale Systeme können bei der Vergütung berücksichtigt werden.
- Erstattung von Vorhaltekosten bei Akut-Kurzzeitpflege
- Transformationsstellenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Einzelheiten zur Vergütung
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