Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Stand | Diskussion | Einordnung

Aktueller Stand:


Am 4. Juni 2026 wurde bekannt, dass ein erster Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegt (siehe Berichterstattung ). Der Gesetzentwurf  befindet sich derzeit in der Ressort- und Verbändeabstimmung. Anschließend wird das Bundeskabinett über den Regierungsentwurf beraten. Es folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Änderungen am Gesetzentwurf sind daher im weiteren Verfahren zu erwarten.

Gesetzgebungsmonitor


🟢  Referentenentwurf

🟡  Ressort- und Verbändeabstimmung     

⚪  Bundeskabinett

⚪  Bundestag

⚪  Bundesrat

⚪  Verkündung / Inkrafttreten

Nachrichten

14. Juli 2026
Arbeitgeberverbände warnen vor der geplanten Aussetzung der Tariftreueregelungen im Pflegeneuordnungsgesetz. Sie sehen dadurch die wirtschaftliche Stabilität von Pflegeeinrichtungen gefährdet.
6. Juli 2026
Auch die AOK warnt vor einer Abkehr vom Tariftreuegebot in der Pflege. Gute Bezahlung sei entscheidend für Fachkräftesicherung und Versorgung.
4. Juli 2026
SPG und BAGFW warnen vor Folgen des geplanten PNOG. Sie fordern Nachbesserungen bei Tarifrefinanzierung, Beratung und ambulanter Versorgung.
12. Juni 2026
Die SPG warnt vor Einschnitten bei der Tarifrefinanzierung und fordert vom Saarland Einsatz für eine verlässliche Finanzierung der Pflege.
10. Juni 2026
Der DBfK fordert zur Gesundheitsministerkonferenz verbindliche Änderungen an den Reformplänen für Kranken- und Pflegeversicherung.

PNOG: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Stand: Referentenentwurf vom 4. Juni 2026


Die Übersicht fasst die für Pflegeeinrichtungen besonders relevanten geplanten Änderungen zusammen. Sie ersetzt nicht den Gesetzentwurf oder die Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit, sondern erleichtert den schnellen Überblick.

📘 Leistungen der Pflegeversicherung


Was soll sich ändern?


Das Leistungsrecht der Pflegeversicherung soll neu strukturiert werden:


  • Einführung eines Sachleistungsbudgets
  • Einführung eines Entlastungsbudgets.
  • Einführung einer Pflegebegleitung.
  • Einführung eines Sozialraumbudgets.
  • Einführung eines Überbrückungsbudgets.
  • Veränderungen bei Leistungszuschlägen und Pflegebegutachtung.
  • Mehr Transparenz durch das digitale „Pflege-Cockpit“.
  • Einzelheiten zum Sachleistungsbudget

    Das Sachleistungsbudget ersetzt das bisherige Pflegegeld für selbst beschafffte Pflegehilfen. Es beträgt für Pflegegradin Euro/Monat (bisherige beträge in Klammer):


        PG 2 386 (347)

        PG 2 638 (599)

        PG 4 889 (880)

        PG 5 1.079 (990)

  • Einzelheiten zum neuen Entlastungsbudgets

    Das Entlastungsbudget ersetzt weitgehend das bisherige Pflegegeld für selbst beschafffte Pflegehilfen. Es beträgt für Pflegegrae din Euro/Monat (bisherige beträge in Klammer):

    • PG 2 386 (347)
    • PG 2 638 (599)
    • PG 4 889 (880)
    • PG 5 1.079 (990)
  • Einzelheiten zur Pflegebegleitung
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  • Einzelheiten zum Sozialraumbudget

    Pflegebedürftige in häuslicher

    Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 haben An-

    spruch auf ein Sozialraumbudget in

    Höhe von monatlich bis zu 175 Euro, so-

    fern sie das 25. Lebensjahr vollendet ha-

    ben, oder in Höhe von monatlich bis zu

    300 Euro, sofern sie das 25. Lebensjahr

    noch nicht vollendet haben. Der Betrag

    ist zweckgebunden einzusetzen für

    Leistungen von Angeboten zur Unter-

    stützung im Alltag im Sinne des § 45a

    mit einer Anerkennung nach Landes-

    recht oder durch die Pflegekassen.

  • Einzelheiten zum Überbrückungsbudget
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  • Einzelheiten zu den Leistungszuschlägen
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  • Einzelheiten zur Pflegebegutachtung
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  • Einzelheiten zum Pflege-Cockpit
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🔴 Leistungserbringung und Vergütung


Was soll sich ändern?


Die Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sollen in mehreren Bereichen angepasst werden.


  • Die Tariforientierung wird von 2.1.2027 bis 31.12.2029 ausgesetzt
  • Vergütungssteigerungen orientieren sich an der Grundlohnsummensteigerung (abzüglich eines prozentualen Abschlags.
  • Neue Versorgungsverträge zur Überbrückungsversorgung in pflegerischen  Akutsituationen
  • Praktische Erprobung innovativer Konzepte möglich
  • Technische und digitale Systeme können bei der Vergütung berücksichtigt werden.
  • Erstattung von Vorhaltekosten bei Akut-Kurzzeitpflege
  • Transformationsstellenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen
  • Einzelheiten zur Vergütung
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  • Einzelheiten zur Überbrückungsversorgung
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  • Einzelheiten zur Erprobungsregelung
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  • Einzelheiten zur Vergütung technischer Systeme
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  • Einzelheiten zur Vorhaltekosten Akut-Kurzzeitpflege
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  • Einzelheiten zu den Transformationsstellenanteile
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