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Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes liegt vor

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Apr. 24, 2023

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen umfassend aufzuzeichnen. Nun hat die Bundesregierung reagiert und liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften vor. Damit sollen vor allem das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angepasst werden.

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