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Saarland: Eilantrag gegen Tätigkeitsverbot erfolgreich

Redaktion • Dez. 13, 2022

Wie der Saarländische Rundfunk gestern meldete, darf ein Krankenpfleger aus dem Saarpfalz-Kreis wieder arbeiten, obwohl er keine Corona-Schutzimpfung nachweisen kann. Das Verwaltungsgericht gab seinem Eilantrag gegen ein Verbot des Gesundheitsamtes statt. Gleich mehrere Aspekte waren ausschlaggebend.


Das Verwaltungsgericht Saarlouis ist der Auffassung, dass die Anordnung einer rechtlichen Überprüfung derzeit nicht standhält.


Die Richter zweifeln daran, dass die entsprechende Vorschrift, die das Bundesverfassungsgericht im April noch bestätigt hatte, auch in der heutigen Pandemielage noch verfassungsgemäß sei.


Außerdem wertet das Gericht den Schutz der Berufsfreiheit des Krankenpflegers höher ein als den Schutz vulnerabler Personen, dem Tätigkeitsverbote eigentlich dienen sollten. Denn weil die Regelung ohnehin Ende Dezember auslaufe, sei der Schutz vor Ansteckungen so weit verringert, dass er die Verdienstausfälle des Pflegers nicht mehr aufwiege.

Zur Meldung des Saarländischen Rundfunks (Link)

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