Blog-Layout

Saarland: Neue Corona-Rechtsverordnung – Verpflichtung zum Maskenzwang für Pflegeheimbewohner nicht umsetzbar.

Redaktion • Sept. 28, 2022

Nach einem Bericht der Saarbrücker Zeitung (SZ) wurde gestern eine neue Corona-Rechtsverordnung mit Wirkung zum 01.10.2022 vom Landeskabinett beschlossen. Sie bleibt für 4 Wochen in Kraft. Sie wurde bislang noch nicht auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht.


Dem Pressebericht zufolge sind im Bereich der Pflege keine Verschärfungen gegenüber den aktuellen Regelungen vorgesehen. Allerdings wurde von Minister Jung auf eine Vorgabe, aus dem ebenfalls am Samstag in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetz, hingewiesen. Diese betrifft die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske für Bewohner in den Gemeinschaftsräumen von Pflegeeinrichtungen. Diese würden, so Minister Jung „nicht überall auf reine Freude stoßen“. 


Pflegeheimbetreiber halten diese Aussage für völlig verharmlosend. Die Maskenpflicht für Bewohner außerhalb ihrer Zimmer sei aus mehreren Gründen schlicht wirklichkeitsfern. So sind viele Bewohner und Bewohnerinnen demenziell erkrankt und einem dauernden Maskenzwang nicht zugänglich. Andere haben vielfältige Vorerkrankungen, welche ebenfalls eine Umsetzung der Maskenpflicht entgegenstehen. Letztlich würde durch die Umsetzung dieser Vorgabe das gesamte soziale Zusammenleben in einer Pflegeeinrichtung massiv beeinträchtigt. 


Teilen

Share by: