Nach dem Infektionsschutzgesetz ist für Menschen, die in Pflege- oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, ab dem 1. Oktober das Tragen einer FFP2-Schutzmaske in den öffentlichen und gemeinschaftlich genutzten Räumen der Einrichtungen Pflicht. Dagegen gibt es starken Protest. So hat der Paritätische einen „Brandbrief“ an Minister Lauterbach und die Fraktionsvorsitzenden gerichtet. Die Patientenschutzorganisationen BAGSO kritisiert „unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte“.
Auch in vielen anderen Pflegeverbänden und Einrichtungsträgern mehren sich die kritischen Stimmen. Kernpunkte der Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes:
Der Paritätische bittet in seinem Schreiben „eindringlich, die Regelungen zur Maskenpflicht in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe und Pflege auszusetzen und den Ländern in dieser Sache wieder Regelungskompetenz einzuräumen. Der Einsatz von Masken zum Infektionsschutz muss in Kenntnis der Situation vor Ort und unter Berücksichtigung von Teilhabe und Selbstbestimmung auf ein maßvolles Niveau anpassbar sein. In jedem Falle ist unverzüglich klarzustellen, dass Gemeinschaftsräume zum dauerhaften Aufenthalt bestimmte Räumlichkeiten sind“.
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