SPG nimmt Stellung zur neuen saarländischen Personalverordnung für Pflegeeinrichtungen

8. Mai 2026

Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) hat gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden Stellung zum Entwurf der neuen „Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätspersonalverordnung“ genommen.


In ihrer abgestimmten Stellungnahme begrüßt die SPG insbesondere den Wegfall der bisherigen starren Fachkraftquote sowie die Abschaffung der sogenannten „1:30-Regelung“ für Fachkräfte in den Tagdiensten. Beide Vorgaben seien fachlich nie belastbar begründet gewesen und hätten keinen nachweisbaren Beitrag zur Sicherung der Pflegequalität geleistet.


Kritisch bewertet die SPG hingegen mehrere Regelungen des Entwurfs, die nach Auffassung der Verbände im Widerspruch zu bestehenden leistungsrechtlichen Vereinbarungen stehen. Dies betreffe unter anderem die geplante Anrechnung von Auszubildenden, Vorgaben zur Fachkräftebesetzung sowie neue Anforderungen an Nachtdienste.


Die SPG fordert, das Prinzip „Ordnungsrecht folgt Leistungsrecht“ konsequent umzusetzen. Personalvorgaben sollten weiterhin primär zwischen Einrichtungen und Kostenträgern vereinbart werden, anstatt zusätzliche ordnungsrechtliche Quoten festzuschreiben.


Darüber hinaus schlägt die SPG eine sogenannte „Innovationsoption“ vor. Diese soll alternative Modelle der Personalbemessung sowie den stärkeren Einsatz digitaler und technischer Unterstützungssysteme ermöglichen.


Die Stellungnahme wurde fristgerecht an das Ministerium übermittelt.


Entwurf Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätspersonalverordnung (PDF) >


Stellungnahme zum Entwurf Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätspersonalverordnung (PDF) >


Teilen